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- Das Nulleinkünfteverfahren ist ein Verfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Dividenden und Gewinnen aus Beteiligungsveräußerungen zwischen einer im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft und einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft. Es ergibt sich aus der Mutter-Tochter-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft und gilt für alle Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums. Durch eine Option in der Richtlinie wird es entweder in Reinform oder als sogenanntes modifiziertes Nulleinkünfteverfahren angewandt. Die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich und Belgien sind die einzigen Staaten, die sich für das modifizierte Nulleinkünfteverfahren entschieden haben. In anderen Staaten sind ausgeschüttete Gewinne komplett steuerbefreit. (de)
- Das Nulleinkünfteverfahren ist ein Verfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Dividenden und Gewinnen aus Beteiligungsveräußerungen zwischen einer im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft und einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft. Es ergibt sich aus der Mutter-Tochter-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft und gilt für alle Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums. Durch eine Option in der Richtlinie wird es entweder in Reinform oder als sogenanntes modifiziertes Nulleinkünfteverfahren angewandt. Die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich und Belgien sind die einzigen Staaten, die sich für das modifizierte Nulleinkünfteverfahren entschieden haben. In anderen Staaten sind ausgeschüttete Gewinne komplett steuerbefreit. (de)
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- Das Nulleinkünfteverfahren ist ein Verfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Dividenden und Gewinnen aus Beteiligungsveräußerungen zwischen einer im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft und einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft. Es ergibt sich aus der Mutter-Tochter-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft und gilt für alle Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums. Durch eine Option in der Richtlinie wird es entweder in Reinform oder als sogenanntes modifiziertes Nulleinkünfteverfahren angewandt. (de)
- Das Nulleinkünfteverfahren ist ein Verfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Dividenden und Gewinnen aus Beteiligungsveräußerungen zwischen einer im Inland unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft und einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft. Es ergibt sich aus der Mutter-Tochter-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft und gilt für alle Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums. Durch eine Option in der Richtlinie wird es entweder in Reinform oder als sogenanntes modifiziertes Nulleinkünfteverfahren angewandt. (de)
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- Nulleinkünfteverfahren (de)
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