Unter Novation (lateinisch novatio, (Er-)Neuerung, Neuerungsvertrag) versteht man im deutschen Schuldrecht die Aufhebung eines bestehenden Schuldverhältnisses durch Schaffung eines neuen Schuldverhältnisses. Ihre praktische Bedeutung ist heute gering.

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  • Unter Novation (lateinisch novatio, (Er-)Neuerung, Neuerungsvertrag) versteht man im deutschen Schuldrecht die Aufhebung eines bestehenden Schuldverhältnisses durch Schaffung eines neuen Schuldverhältnisses. Ihre praktische Bedeutung ist heute gering. (de)
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  • Unter Novation (lateinisch novatio, (Er-)Neuerung, Neuerungsvertrag) versteht man im deutschen Schuldrecht die Aufhebung eines bestehenden Schuldverhältnisses durch Schaffung eines neuen Schuldverhältnisses. Ihre praktische Bedeutung ist heute gering. (de)
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  • Novation (de)
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