Als notwendige Treppe wird in Deutschland eine Treppe bezeichnet, die nach den baurechtlichen Vorschriften unbedingt vorhanden sein muss. Jedes Geschoss, das nicht zu ebener Erde liegt, und der benutzbare Dachraum eines Gebäudes müssen über mindestens eine Treppe (die notwendige Treppe) zugänglich sein. An diese Treppen werden Mindestanforderungen gestellt, um deren sichere Benutzbarkeit – beispielsweise im Brandfall – zu gewährleisten. Zusätzlich können weitere (nicht notwendige Treppen) existieren, an die dann weniger strenge Anforderungen gestellt werden.

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  • Als notwendige Treppe wird in Deutschland eine Treppe bezeichnet, die nach den baurechtlichen Vorschriften unbedingt vorhanden sein muss. Jedes Geschoss, das nicht zu ebener Erde liegt, und der benutzbare Dachraum eines Gebäudes müssen über mindestens eine Treppe (die notwendige Treppe) zugänglich sein. An diese Treppen werden Mindestanforderungen gestellt, um deren sichere Benutzbarkeit – beispielsweise im Brandfall – zu gewährleisten. Zusätzlich können weitere (nicht notwendige Treppen) existieren, an die dann weniger strenge Anforderungen gestellt werden. In Deutschland liegt das Bauordnungsrecht in der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer. Alle Länder haben dementsprechend eigene Bauordnungen erlassen, deren Vorschriften zu den Rettungswegen und deren Bestandteil Treppen aber ähnlich sind und sich an der Musterbauordnung (MBO) orientieren. Deren aktuelle Version stammt aus dem Jahr 2002. (de)
  • Als notwendige Treppe wird in Deutschland eine Treppe bezeichnet, die nach den baurechtlichen Vorschriften unbedingt vorhanden sein muss. Jedes Geschoss, das nicht zu ebener Erde liegt, und der benutzbare Dachraum eines Gebäudes müssen über mindestens eine Treppe (die notwendige Treppe) zugänglich sein. An diese Treppen werden Mindestanforderungen gestellt, um deren sichere Benutzbarkeit – beispielsweise im Brandfall – zu gewährleisten. Zusätzlich können weitere (nicht notwendige Treppen) existieren, an die dann weniger strenge Anforderungen gestellt werden. In Deutschland liegt das Bauordnungsrecht in der Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer. Alle Länder haben dementsprechend eigene Bauordnungen erlassen, deren Vorschriften zu den Rettungswegen und deren Bestandteil Treppen aber ähnlich sind und sich an der Musterbauordnung (MBO) orientieren. Deren aktuelle Version stammt aus dem Jahr 2002. (de)
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  • Als notwendige Treppe wird in Deutschland eine Treppe bezeichnet, die nach den baurechtlichen Vorschriften unbedingt vorhanden sein muss. Jedes Geschoss, das nicht zu ebener Erde liegt, und der benutzbare Dachraum eines Gebäudes müssen über mindestens eine Treppe (die notwendige Treppe) zugänglich sein. An diese Treppen werden Mindestanforderungen gestellt, um deren sichere Benutzbarkeit – beispielsweise im Brandfall – zu gewährleisten. Zusätzlich können weitere (nicht notwendige Treppen) existieren, an die dann weniger strenge Anforderungen gestellt werden. (de)
  • Als notwendige Treppe wird in Deutschland eine Treppe bezeichnet, die nach den baurechtlichen Vorschriften unbedingt vorhanden sein muss. Jedes Geschoss, das nicht zu ebener Erde liegt, und der benutzbare Dachraum eines Gebäudes müssen über mindestens eine Treppe (die notwendige Treppe) zugänglich sein. An diese Treppen werden Mindestanforderungen gestellt, um deren sichere Benutzbarkeit – beispielsweise im Brandfall – zu gewährleisten. Zusätzlich können weitere (nicht notwendige Treppen) existieren, an die dann weniger strenge Anforderungen gestellt werden. (de)
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  • Notwendige Treppe (de)
  • Notwendige Treppe (de)
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