Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima wurden die Auswirkungen dieses Ereignisses analysiert und neue Richtlinien für den Katastrophenschutz erarbeitet. So wurden z.B. die Richtlinien für den Betrieb von Notfallstationen überarbeitet. Der Begriff Notfallstation wird auf Basis der Beschreibungen der Strahlenschutzkommission definiert und ist somit vom klassischen Dekontaminationsplatz lt. FwDV 500 abzugrenzen. Die Strahlenschutzkommission (SSK) ist ein Beratungsgremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und berät dieses in Angelegenheiten des Schutzes vor Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlen.

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  • Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima wurden die Auswirkungen dieses Ereignisses analysiert und neue Richtlinien für den Katastrophenschutz erarbeitet. So wurden z.B. die Richtlinien für den Betrieb von Notfallstationen überarbeitet. Der Begriff Notfallstation wird auf Basis der Beschreibungen der Strahlenschutzkommission definiert und ist somit vom klassischen Dekontaminationsplatz lt. FwDV 500 abzugrenzen. Die Strahlenschutzkommission (SSK) ist ein Beratungsgremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und berät dieses in Angelegenheiten des Schutzes vor Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlen. Notfallstationen werden nach einem Reaktorunfall – verbunden mit der Freisetzung von radioaktiven Stoffen – im Umkreis um das Kernkraftwerk zum Schutz und zur Versorgung der betroffenen Bevölkerung eingerichtet. Es ist vorgesehen, die Bevölkerung aufzufordern, sich freiwillig zu den eingerichteten Notfallstationen zu begeben und sich radiologisch kontrollieren zu lassen. Ein Zwang ist nicht vorgesehen. Eine Notfallstation mit vergleichbarem Ablauf wird nach einem terroristischen Anschlag mit strahlendem Material erforderlich sein. Der Durchlauf durch eine Notfallstation erfolgt abhängig vom gemessenen Kontaminationslevel und der daraus resultierenden Dekontamination in mehreren Schritten. Es muss dabei berücksichtigt werden, dass im Katastrophenschutz mit höheren Kontaminationswerten zu rechnen ist. Die Messgeräte müssen auf Messwerte von 0,4 bis 40 kBq/cm² ausgelegt sein. Die Einrichtung und der Betrieb von Notfallstationen obliegt den Ländern und ist anlagenbezogen in Katastrophenschutzplänen detailliert festgelegt. Im Eingangsbereich der Notfallstation sollen die Personen selektiert werden, die sehr hoch kontaminiert (> 40 KBq/cm²) sind, um Querkontaminationen von anderen geringer kontaminierten Personen möglichst zu vermeiden. Personen die oberhalb des definierten Grenzbereichs kontaminiert sind, gehen direkt zur Personendekontamination. Unabhängig von den hochkontaminierten Personen werden alle die Notfallstation durchlaufenden Personen auf Kontaminationen überprüft. Kontaminationsnachweißgeräte gehört zur Basisausrüstung der CBRN bzw. ABC-Züge der Feuerwehren und der DekonP-Einheiten im Bevölkerungsschutz. Eine Dekontamination erfolgt z.B. durch Kleidungswechsel oder durch abduschen. Eine Inkorporation ist bei diesen Maßnahmen auszuschließen. In der letzten Station der Notfallstation – nach Dekontamination und Kontrolle auf Restkontamination – wird durch die medizinischen Fachkräfte über eine Dosisleistungsmessung die Schilddrüsen-Folgedosis bestimmt. Diese Dosis wird mit den definierten Grenzwerten verglichen, die als Entscheidungsbasis für die Einnahme von Jodtabletten dienen. Dabei ist es bezogen auf Kleinkinder sehr wichtig, dass vorher der am Messort vorliegende Nulleffekt gemessen und subtrahiert wird. Der Grenzwert für die Einnahme von Jodtabletten beträgt für Kleinkinder 50 mSv, was einer Dosisleistung von ca. 0,1 µSv/h entspricht. Der normale Nulleffekt befindet sich in Deutschland zwischen 50−100 nSv/h (= 0,1 µSv/h). Bei Erwachsenen beträgt der Grenzwert 260 mSv, was einer Dosisleistung von 4 µSv/h an der Schilddrüse entspricht. Sollte dieser Grenzwert überschritten werden, kann die Einnahme der Jodtablette den Abbau des bereits vorhandenen radioaktiven Jods im Körper verlangsamen. Daher sollte bei Überschreitung des Grenzwertes keine Einnahme von Jodtabletten erfolgen. Die Überprüfung der Schilddrüse wird primär bei einem Unfall in einem Kernkraftwerk erforderlich sein. Neben der radiologischen Kontrolle ist es vorgesehen die Notfallstation ebenfalls als Informationszentrum für die betroffene Bevölkerung zu nutzen. (de)
  • Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima wurden die Auswirkungen dieses Ereignisses analysiert und neue Richtlinien für den Katastrophenschutz erarbeitet. So wurden z.B. die Richtlinien für den Betrieb von Notfallstationen überarbeitet. Der Begriff Notfallstation wird auf Basis der Beschreibungen der Strahlenschutzkommission definiert und ist somit vom klassischen Dekontaminationsplatz lt. FwDV 500 abzugrenzen. Die Strahlenschutzkommission (SSK) ist ein Beratungsgremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und berät dieses in Angelegenheiten des Schutzes vor Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlen. Notfallstationen werden nach einem Reaktorunfall – verbunden mit der Freisetzung von radioaktiven Stoffen – im Umkreis um das Kernkraftwerk zum Schutz und zur Versorgung der betroffenen Bevölkerung eingerichtet. Es ist vorgesehen, die Bevölkerung aufzufordern, sich freiwillig zu den eingerichteten Notfallstationen zu begeben und sich radiologisch kontrollieren zu lassen. Ein Zwang ist nicht vorgesehen. Eine Notfallstation mit vergleichbarem Ablauf wird nach einem terroristischen Anschlag mit strahlendem Material erforderlich sein. Der Durchlauf durch eine Notfallstation erfolgt abhängig vom gemessenen Kontaminationslevel und der daraus resultierenden Dekontamination in mehreren Schritten. Es muss dabei berücksichtigt werden, dass im Katastrophenschutz mit höheren Kontaminationswerten zu rechnen ist. Die Messgeräte müssen auf Messwerte von 0,4 bis 40 kBq/cm² ausgelegt sein. Die Einrichtung und der Betrieb von Notfallstationen obliegt den Ländern und ist anlagenbezogen in Katastrophenschutzplänen detailliert festgelegt. Im Eingangsbereich der Notfallstation sollen die Personen selektiert werden, die sehr hoch kontaminiert (> 40 KBq/cm²) sind, um Querkontaminationen von anderen geringer kontaminierten Personen möglichst zu vermeiden. Personen die oberhalb des definierten Grenzbereichs kontaminiert sind, gehen direkt zur Personendekontamination. Unabhängig von den hochkontaminierten Personen werden alle die Notfallstation durchlaufenden Personen auf Kontaminationen überprüft. Kontaminationsnachweißgeräte gehört zur Basisausrüstung der CBRN bzw. ABC-Züge der Feuerwehren und der DekonP-Einheiten im Bevölkerungsschutz. Eine Dekontamination erfolgt z.B. durch Kleidungswechsel oder durch abduschen. Eine Inkorporation ist bei diesen Maßnahmen auszuschließen. In der letzten Station der Notfallstation – nach Dekontamination und Kontrolle auf Restkontamination – wird durch die medizinischen Fachkräfte über eine Dosisleistungsmessung die Schilddrüsen-Folgedosis bestimmt. Diese Dosis wird mit den definierten Grenzwerten verglichen, die als Entscheidungsbasis für die Einnahme von Jodtabletten dienen. Dabei ist es bezogen auf Kleinkinder sehr wichtig, dass vorher der am Messort vorliegende Nulleffekt gemessen und subtrahiert wird. Der Grenzwert für die Einnahme von Jodtabletten beträgt für Kleinkinder 50 mSv, was einer Dosisleistung von ca. 0,1 µSv/h entspricht. Der normale Nulleffekt befindet sich in Deutschland zwischen 50−100 nSv/h (= 0,1 µSv/h). Bei Erwachsenen beträgt der Grenzwert 260 mSv, was einer Dosisleistung von 4 µSv/h an der Schilddrüse entspricht. Sollte dieser Grenzwert überschritten werden, kann die Einnahme der Jodtablette den Abbau des bereits vorhandenen radioaktiven Jods im Körper verlangsamen. Daher sollte bei Überschreitung des Grenzwertes keine Einnahme von Jodtabletten erfolgen. Die Überprüfung der Schilddrüse wird primär bei einem Unfall in einem Kernkraftwerk erforderlich sein. Neben der radiologischen Kontrolle ist es vorgesehen die Notfallstation ebenfalls als Informationszentrum für die betroffene Bevölkerung zu nutzen. (de)
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  • Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima wurden die Auswirkungen dieses Ereignisses analysiert und neue Richtlinien für den Katastrophenschutz erarbeitet. So wurden z.B. die Richtlinien für den Betrieb von Notfallstationen überarbeitet. Der Begriff Notfallstation wird auf Basis der Beschreibungen der Strahlenschutzkommission definiert und ist somit vom klassischen Dekontaminationsplatz lt. FwDV 500 abzugrenzen. Die Strahlenschutzkommission (SSK) ist ein Beratungsgremium des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und berät dieses in Angelegenheiten des Schutzes vor Gefahren ionisierender und nichtionisierender Strahlen. (de)
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  • Notfallstation für Unfälle bzw. Anschläge mit radioaktiven Stoffen (de)
  • Notfallstation für Unfälle bzw. Anschläge mit radioaktiven Stoffen (de)
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