Bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) handelt es sich im Prinzip um eine Art Aufschlag zur 20%igen Umsatzsteuer bei Kraftfahrzeugen. Damit soll die früher in Österreich unter anderem geltende erhöhte Umsatzsteuer von 32 % bzw. davor 30 % (die sogenannte Luxussteuer) kompensiert werden, die beim Kauf neuer Kraftfahrzeuge angefallen ist. Andererseits sollte damit ein Bonus zugunsten verbrauchsarmer Kraftfahrzeuge geschaffen werden. Rechtliche Grundlage der Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist das Normverbrauchsabgabegesetz 1991.

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  • Bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) handelt es sich im Prinzip um eine Art Aufschlag zur 20%igen Umsatzsteuer bei Kraftfahrzeugen. Damit soll die früher in Österreich unter anderem geltende erhöhte Umsatzsteuer von 32 % bzw. davor 30 % (die sogenannte Luxussteuer) kompensiert werden, die beim Kauf neuer Kraftfahrzeuge angefallen ist. Andererseits sollte damit ein Bonus zugunsten verbrauchsarmer Kraftfahrzeuge geschaffen werden. Rechtliche Grundlage der Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist das Normverbrauchsabgabegesetz 1991. (de)
  • Bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) handelt es sich im Prinzip um eine Art Aufschlag zur 20%igen Umsatzsteuer bei Kraftfahrzeugen. Damit soll die früher in Österreich unter anderem geltende erhöhte Umsatzsteuer von 32 % bzw. davor 30 % (die sogenannte Luxussteuer) kompensiert werden, die beim Kauf neuer Kraftfahrzeuge angefallen ist. Andererseits sollte damit ein Bonus zugunsten verbrauchsarmer Kraftfahrzeuge geschaffen werden. Rechtliche Grundlage der Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist das Normverbrauchsabgabegesetz 1991. (de)
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  • Bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) handelt es sich im Prinzip um eine Art Aufschlag zur 20%igen Umsatzsteuer bei Kraftfahrzeugen. Damit soll die früher in Österreich unter anderem geltende erhöhte Umsatzsteuer von 32 % bzw. davor 30 % (die sogenannte Luxussteuer) kompensiert werden, die beim Kauf neuer Kraftfahrzeuge angefallen ist. Andererseits sollte damit ein Bonus zugunsten verbrauchsarmer Kraftfahrzeuge geschaffen werden. Rechtliche Grundlage der Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist das Normverbrauchsabgabegesetz 1991. (de)
  • Bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA) handelt es sich im Prinzip um eine Art Aufschlag zur 20%igen Umsatzsteuer bei Kraftfahrzeugen. Damit soll die früher in Österreich unter anderem geltende erhöhte Umsatzsteuer von 32 % bzw. davor 30 % (die sogenannte Luxussteuer) kompensiert werden, die beim Kauf neuer Kraftfahrzeuge angefallen ist. Andererseits sollte damit ein Bonus zugunsten verbrauchsarmer Kraftfahrzeuge geschaffen werden. Rechtliche Grundlage der Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist das Normverbrauchsabgabegesetz 1991. (de)
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