Ein normativer Rechtsbegriff ist ein Rechtsbegriff, der auslegungsbedürftig ist. Dabei handelt es sich um Generalklauseln wie „Treu und Glauben“, die „Verkehrssitte“ oder um Begriffe, die eine Wertung erfordern wie „sittenwidrig“, „verwahrlost“ und dergleichen.

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  • Ein normativer Rechtsbegriff ist ein Rechtsbegriff, der auslegungsbedürftig ist. Dabei handelt es sich um Generalklauseln wie „Treu und Glauben“, die „Verkehrssitte“ oder um Begriffe, die eine Wertung erfordern wie „sittenwidrig“, „verwahrlost“ und dergleichen. (de)
  • Ein normativer Rechtsbegriff ist ein Rechtsbegriff, der auslegungsbedürftig ist. Dabei handelt es sich um Generalklauseln wie „Treu und Glauben“, die „Verkehrssitte“ oder um Begriffe, die eine Wertung erfordern wie „sittenwidrig“, „verwahrlost“ und dergleichen. (de)
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  • Ein normativer Rechtsbegriff ist ein Rechtsbegriff, der auslegungsbedürftig ist. Dabei handelt es sich um Generalklauseln wie „Treu und Glauben“, die „Verkehrssitte“ oder um Begriffe, die eine Wertung erfordern wie „sittenwidrig“, „verwahrlost“ und dergleichen. (de)
  • Ein normativer Rechtsbegriff ist ein Rechtsbegriff, der auslegungsbedürftig ist. Dabei handelt es sich um Generalklauseln wie „Treu und Glauben“, die „Verkehrssitte“ oder um Begriffe, die eine Wertung erfordern wie „sittenwidrig“, „verwahrlost“ und dergleichen. (de)
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  • Normativer Rechtsbegriff (de)
  • Normativer Rechtsbegriff (de)
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