Als Normatag (auch: Norma-Tag) oder gesperrter, großer Festtag wird ein Tag bezeichnet, an dem öffentliche Musik- und Theateraufführungen untersagt waren. Wenn das Veranstaltungsverbot nur das k. k. Hoftheater betroffen hat, sprach man von einem Hofnormatag. Hofnormatage wurden per Dekret der Hofkanzlei festgelegt. In Fällen besonderer Hindernisse war „mit allerhöchster Genehmigung eine Verlegung dieser Normatage“ möglich. Allgemeine Normatage, an denen Theatervorstellungen und Konzerte in der k. u. k. Monarchie nicht stattfinden durften, waren im Jahr 1907 und andere mehr.

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  • Als Normatag (auch: Norma-Tag) oder gesperrter, großer Festtag wird ein Tag bezeichnet, an dem öffentliche Musik- und Theateraufführungen untersagt waren. Wenn das Veranstaltungsverbot nur das k. k. Hoftheater betroffen hat, sprach man von einem Hofnormatag. Hofnormatage wurden per Dekret der Hofkanzlei festgelegt. In Fällen besonderer Hindernisse war „mit allerhöchster Genehmigung eine Verlegung dieser Normatage“ möglich. Allgemeine Normatage, an denen Theatervorstellungen und Konzerte in der k. u. k. Monarchie nicht stattfinden durften, waren im Jahr 1907 * die drei letzten Tage der Karwoche, * der Ostersonntag, * der Pfingstsonntag, * der Tag des Fronleichnamfestes, * der Weihnachtsabend und * der Christtag. Am Ostersonntag, Pfingstsonntag und Christtag war eine Ausnahmegenehmigung zu wohltätigen Zwecken durch die Behörde möglich. Die Anzahl der Normatage konnte aber auch ein Vielfaches davon ausmachen. In Jaksch (1830) werden dazu unter dem Stichwort „Schauspieleinstellung“ zusätzlich aufgezählt: * alle Freitage, das ganze Jahr hindurch, * alle Tage im Advent ab dem 15. Dezember, * alle Vorabende aller Frauenfeste, * alle Frauentage (Mariä Himmelfahrt, Mariä Verkündigung, Mariä Empfängnis) * Allerheiligen und Allerseelen und andere mehr. In Deutschland gibt es heute noch vergleichbare Regelungen, die sogenannten stillen Feiertage, zum Beispiel mit Tanzverboten. (de)
  • Als Normatag (auch: Norma-Tag) oder gesperrter, großer Festtag wird ein Tag bezeichnet, an dem öffentliche Musik- und Theateraufführungen untersagt waren. Wenn das Veranstaltungsverbot nur das k. k. Hoftheater betroffen hat, sprach man von einem Hofnormatag. Hofnormatage wurden per Dekret der Hofkanzlei festgelegt. In Fällen besonderer Hindernisse war „mit allerhöchster Genehmigung eine Verlegung dieser Normatage“ möglich. Allgemeine Normatage, an denen Theatervorstellungen und Konzerte in der k. u. k. Monarchie nicht stattfinden durften, waren im Jahr 1907 * die drei letzten Tage der Karwoche, * der Ostersonntag, * der Pfingstsonntag, * der Tag des Fronleichnamfestes, * der Weihnachtsabend und * der Christtag. Am Ostersonntag, Pfingstsonntag und Christtag war eine Ausnahmegenehmigung zu wohltätigen Zwecken durch die Behörde möglich. Die Anzahl der Normatage konnte aber auch ein Vielfaches davon ausmachen. In Jaksch (1830) werden dazu unter dem Stichwort „Schauspieleinstellung“ zusätzlich aufgezählt: * alle Freitage, das ganze Jahr hindurch, * alle Tage im Advent ab dem 15. Dezember, * alle Vorabende aller Frauenfeste, * alle Frauentage (Mariä Himmelfahrt, Mariä Verkündigung, Mariä Empfängnis) * Allerheiligen und Allerseelen und andere mehr. In Deutschland gibt es heute noch vergleichbare Regelungen, die sogenannten stillen Feiertage, zum Beispiel mit Tanzverboten. (de)
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  • Als Normatag (auch: Norma-Tag) oder gesperrter, großer Festtag wird ein Tag bezeichnet, an dem öffentliche Musik- und Theateraufführungen untersagt waren. Wenn das Veranstaltungsverbot nur das k. k. Hoftheater betroffen hat, sprach man von einem Hofnormatag. Hofnormatage wurden per Dekret der Hofkanzlei festgelegt. In Fällen besonderer Hindernisse war „mit allerhöchster Genehmigung eine Verlegung dieser Normatage“ möglich. Allgemeine Normatage, an denen Theatervorstellungen und Konzerte in der k. u. k. Monarchie nicht stattfinden durften, waren im Jahr 1907 und andere mehr. (de)
  • Als Normatag (auch: Norma-Tag) oder gesperrter, großer Festtag wird ein Tag bezeichnet, an dem öffentliche Musik- und Theateraufführungen untersagt waren. Wenn das Veranstaltungsverbot nur das k. k. Hoftheater betroffen hat, sprach man von einem Hofnormatag. Hofnormatage wurden per Dekret der Hofkanzlei festgelegt. In Fällen besonderer Hindernisse war „mit allerhöchster Genehmigung eine Verlegung dieser Normatage“ möglich. Allgemeine Normatage, an denen Theatervorstellungen und Konzerte in der k. u. k. Monarchie nicht stattfinden durften, waren im Jahr 1907 und andere mehr. (de)
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  • Normatag (de)
  • Normatag (de)
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