Die Niedersächsische Landkreisordnung (NLO) regelte, wie die kommunalen Körperschaften zur Wahrnehmung und Erfüllung ihrer Aufgaben und Funktionen verfasst waren. Damit hatte sie für die Kreise die gleiche Funktion wie sie die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) für die Gemeinden hatte. Am 1. November 2011 traten die NLO und die NGO außer Kraft und wurden durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) abgelöst.

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  • Die Niedersächsische Landkreisordnung (NLO) regelte, wie die kommunalen Körperschaften zur Wahrnehmung und Erfüllung ihrer Aufgaben und Funktionen verfasst waren. Damit hatte sie für die Kreise die gleiche Funktion wie sie die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) für die Gemeinden hatte. Am 1. November 2011 traten die NLO und die NGO außer Kraft und wurden durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) abgelöst. (de)
  • Die Niedersächsische Landkreisordnung (NLO) regelte, wie die kommunalen Körperschaften zur Wahrnehmung und Erfüllung ihrer Aufgaben und Funktionen verfasst waren. Damit hatte sie für die Kreise die gleiche Funktion wie sie die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) für die Gemeinden hatte. Am 1. November 2011 traten die NLO und die NGO außer Kraft und wurden durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) abgelöst. (de)
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  • NLO
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  • 2011-11-01 (xsd:date)
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  • 1958-03-31 (xsd:date)
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  • GVBl. Sb 20300 04 (a. F.)
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  • 1958-07-01 (xsd:date)
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  • 2009-11-01 (xsd:date)
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  • Art. 2 G vom 28. Oktober 2009
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  • 2006-10-30 (xsd:date)
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  • Niedersächsische Landkreisordnung
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  • Die Niedersächsische Landkreisordnung (NLO) regelte, wie die kommunalen Körperschaften zur Wahrnehmung und Erfüllung ihrer Aufgaben und Funktionen verfasst waren. Damit hatte sie für die Kreise die gleiche Funktion wie sie die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) für die Gemeinden hatte. Am 1. November 2011 traten die NLO und die NGO außer Kraft und wurden durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) abgelöst. (de)
  • Die Niedersächsische Landkreisordnung (NLO) regelte, wie die kommunalen Körperschaften zur Wahrnehmung und Erfüllung ihrer Aufgaben und Funktionen verfasst waren. Damit hatte sie für die Kreise die gleiche Funktion wie sie die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) für die Gemeinden hatte. Am 1. November 2011 traten die NLO und die NGO außer Kraft und wurden durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) abgelöst. (de)
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  • Niedersächsische Landkreisordnung (de)
  • Niedersächsische Landkreisordnung (de)
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