In Deutschland ist der Begriff erwerbsfähiger Leistungsberechtigter ein Begriff aus dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Er dient der Abgrenzung zu einem nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, der anders als der erwerbsfähige Leistungsberechtigte keinen originären Leistungsanspruch nach dem SGB II hat, sondern seinen Leistungsanspruch davon ableitet, dass er mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.

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  • In Deutschland ist der Begriff erwerbsfähiger Leistungsberechtigter ein Begriff aus dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Er dient der Abgrenzung zu einem nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, der anders als der erwerbsfähige Leistungsberechtigte keinen originären Leistungsanspruch nach dem SGB II hat, sondern seinen Leistungsanspruch davon ableitet, dass er mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. (de)
  • In Deutschland ist der Begriff erwerbsfähiger Leistungsberechtigter ein Begriff aus dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Er dient der Abgrenzung zu einem nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, der anders als der erwerbsfähige Leistungsberechtigte keinen originären Leistungsanspruch nach dem SGB II hat, sondern seinen Leistungsanspruch davon ableitet, dass er mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. (de)
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  • In Deutschland ist der Begriff erwerbsfähiger Leistungsberechtigter ein Begriff aus dem Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Er dient der Abgrenzung zu einem nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, der anders als der erwerbsfähige Leistungsberechtigte keinen originären Leistungsanspruch nach dem SGB II hat, sondern seinen Leistungsanspruch davon ableitet, dass er mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. (de)
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  • Nicht erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (de)
  • Nicht erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (de)
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