Die Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (1921–1933) ist eine juristische Fachzeitschrift, die sich dem ‚heranwachsenden neuen Rechtsgebiet’ widmete und in der Aufsätze, Entscheidungen, Buchbesprechungen, Literaturübersichten sowie Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht wurden. Begründet wurde sie im Mai 1921 von Hermann Dersch, Walter Kaskel, Friedrich Sitzler und Friedrich Syrup. Kaskel übernahm zusätzlich die redaktionelle Arbeit.

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  • Die Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (1921–1933) ist eine juristische Fachzeitschrift, die sich dem ‚heranwachsenden neuen Rechtsgebiet’ widmete und in der Aufsätze, Entscheidungen, Buchbesprechungen, Literaturübersichten sowie Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht wurden. Begründet wurde sie im Mai 1921 von Hermann Dersch, Walter Kaskel, Friedrich Sitzler und Friedrich Syrup. Kaskel übernahm zusätzlich die redaktionelle Arbeit. Die Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht erschien im Verlag J. Bensheimer (Mannheim, Berlin, Leipzig) monatlich bis zur Ausgabe Juli 1933. Gemeinsam mit den bis dahin parallel erschienenen Zeitschriften ‚Arbeitsgericht’ (Monatsschrift des Arbeitsgerichtsverbandes, Berlin) und ‚Arbeitsrecht’ (Zeitschrift für das gesamte Dienstrecht der Arbeiter, Angestellten und Beamten, Stuttgart) fand sie als Zeitschrift ‚Deutsches Arbeitsrecht’ (Berlin) für die Jahre August 1933 bis April 1944 ihre Fortsetzung. (de)
  • Die Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (1921–1933) ist eine juristische Fachzeitschrift, die sich dem ‚heranwachsenden neuen Rechtsgebiet’ widmete und in der Aufsätze, Entscheidungen, Buchbesprechungen, Literaturübersichten sowie Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht wurden. Begründet wurde sie im Mai 1921 von Hermann Dersch, Walter Kaskel, Friedrich Sitzler und Friedrich Syrup. Kaskel übernahm zusätzlich die redaktionelle Arbeit. Die Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht erschien im Verlag J. Bensheimer (Mannheim, Berlin, Leipzig) monatlich bis zur Ausgabe Juli 1933. Gemeinsam mit den bis dahin parallel erschienenen Zeitschriften ‚Arbeitsgericht’ (Monatsschrift des Arbeitsgerichtsverbandes, Berlin) und ‚Arbeitsrecht’ (Zeitschrift für das gesamte Dienstrecht der Arbeiter, Angestellten und Beamten, Stuttgart) fand sie als Zeitschrift ‚Deutsches Arbeitsrecht’ (Berlin) für die Jahre August 1933 bis April 1944 ihre Fortsetzung. (de)
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  • Die Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (1921–1933) ist eine juristische Fachzeitschrift, die sich dem ‚heranwachsenden neuen Rechtsgebiet’ widmete und in der Aufsätze, Entscheidungen, Buchbesprechungen, Literaturübersichten sowie Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht wurden. Begründet wurde sie im Mai 1921 von Hermann Dersch, Walter Kaskel, Friedrich Sitzler und Friedrich Syrup. Kaskel übernahm zusätzlich die redaktionelle Arbeit. (de)
  • Die Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (1921–1933) ist eine juristische Fachzeitschrift, die sich dem ‚heranwachsenden neuen Rechtsgebiet’ widmete und in der Aufsätze, Entscheidungen, Buchbesprechungen, Literaturübersichten sowie Gesetze, Verordnungen und amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht wurden. Begründet wurde sie im Mai 1921 von Hermann Dersch, Walter Kaskel, Friedrich Sitzler und Friedrich Syrup. Kaskel übernahm zusätzlich die redaktionelle Arbeit. (de)
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  • Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (1921–1933) (de)
  • Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (1921–1933) (de)
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