Der Netzanschlussvertrag ist in der Energiewirtschaft ein Vertrag zwischen dem Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber. Der Anschlussnehmer ist der Eigentümer eines Objektes (z. B. eines Hauses bzw. Grundstücks), das an das Netz des Netzbetreibers angeschlossen ist. Der Netzanschlussvertrag regelt nicht die Belieferung des Anschlussnehmers mit Strom. Hierzu ist ein gesonderter Stromliefervertrag mit einem Stromhändler (Lieferant) abzuschließen.

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  • Der Netzanschlussvertrag ist in der Energiewirtschaft ein Vertrag zwischen dem Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber. Der Anschlussnehmer ist der Eigentümer eines Objektes (z. B. eines Hauses bzw. Grundstücks), das an das Netz des Netzbetreibers angeschlossen ist. Der Netzanschlussvertrag enthält unter anderem die Anschrift der Anschlussstelle, die Eigentumsgrenze, die Spannungsebene, die Grundstücksbenutzung (Zutrittsrecht) und die Netzanschlusskapazität. Für die Netzanschlusskapazität wird von dem Anschlussnehmer in der Regel ein Baukostenzuschuss bezahlt. Die Netzanschlusskapazität ist dabei die elektrische Leistung, die der Netzbetreiber an dem Anschluss vorhält.Sie bestimmt unter anderem die Größe der Sicherung.Für Anschlussnehmer in Niederspannung gelten die gesetzlichen Vorgaben der Niederspannungsanschlussverordnung. Der Netzanschlussvertrag regelt nicht die Belieferung des Anschlussnehmers mit Strom. Hierzu ist ein gesonderter Stromliefervertrag mit einem Stromhändler (Lieferant) abzuschließen. (de)
  • Der Netzanschlussvertrag ist in der Energiewirtschaft ein Vertrag zwischen dem Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber. Der Anschlussnehmer ist der Eigentümer eines Objektes (z. B. eines Hauses bzw. Grundstücks), das an das Netz des Netzbetreibers angeschlossen ist. Der Netzanschlussvertrag enthält unter anderem die Anschrift der Anschlussstelle, die Eigentumsgrenze, die Spannungsebene, die Grundstücksbenutzung (Zutrittsrecht) und die Netzanschlusskapazität. Für die Netzanschlusskapazität wird von dem Anschlussnehmer in der Regel ein Baukostenzuschuss bezahlt. Die Netzanschlusskapazität ist dabei die elektrische Leistung, die der Netzbetreiber an dem Anschluss vorhält.Sie bestimmt unter anderem die Größe der Sicherung.Für Anschlussnehmer in Niederspannung gelten die gesetzlichen Vorgaben der Niederspannungsanschlussverordnung. Der Netzanschlussvertrag regelt nicht die Belieferung des Anschlussnehmers mit Strom. Hierzu ist ein gesonderter Stromliefervertrag mit einem Stromhändler (Lieferant) abzuschließen. (de)
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  • Der Netzanschlussvertrag ist in der Energiewirtschaft ein Vertrag zwischen dem Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber. Der Anschlussnehmer ist der Eigentümer eines Objektes (z. B. eines Hauses bzw. Grundstücks), das an das Netz des Netzbetreibers angeschlossen ist. Der Netzanschlussvertrag regelt nicht die Belieferung des Anschlussnehmers mit Strom. Hierzu ist ein gesonderter Stromliefervertrag mit einem Stromhändler (Lieferant) abzuschließen. (de)
  • Der Netzanschlussvertrag ist in der Energiewirtschaft ein Vertrag zwischen dem Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber. Der Anschlussnehmer ist der Eigentümer eines Objektes (z. B. eines Hauses bzw. Grundstücks), das an das Netz des Netzbetreibers angeschlossen ist. Der Netzanschlussvertrag regelt nicht die Belieferung des Anschlussnehmers mit Strom. Hierzu ist ein gesonderter Stromliefervertrag mit einem Stromhändler (Lieferant) abzuschließen. (de)
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  • Netzanschlussvertrag (de)
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