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- Das Österreichische Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO), umgangssprachlich als Nationalratswahlordnung bezeichnet, ist das seit 1992 geltende Bundesgesetz, mit dem die Wahl für die Zusammensetzung des Nationalrats für die nachfolgende Gesetzgebungsperiode (aktuell XXV. GP) geregelt ist. Der Nationalrat besteht aus 183 Abgeordneten zum Nationalrat (kurz: Nationalratsabgeordnete), diese werden über die vor der Wahl beim Bundesministerium für Inneres eingereichten Wahlvorschläge der antretenden Parteien gewählt, deren Anzahl sich jeweils aus den aus der Wahl zufallenden Mandaten ergibt. (de)
- Das Österreichische Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO), umgangssprachlich als Nationalratswahlordnung bezeichnet, ist das seit 1992 geltende Bundesgesetz, mit dem die Wahl für die Zusammensetzung des Nationalrats für die nachfolgende Gesetzgebungsperiode (aktuell XXV. GP) geregelt ist. Der Nationalrat besteht aus 183 Abgeordneten zum Nationalrat (kurz: Nationalratsabgeordnete), diese werden über die vor der Wahl beim Bundesministerium für Inneres eingereichten Wahlvorschläge der antretenden Parteien gewählt, deren Anzahl sich jeweils aus den aus der Wahl zufallenden Mandaten ergibt. (de)
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- Das Österreichische Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO), umgangssprachlich als Nationalratswahlordnung bezeichnet, ist das seit 1992 geltende Bundesgesetz, mit dem die Wahl für die Zusammensetzung des Nationalrats für die nachfolgende Gesetzgebungsperiode (aktuell XXV. GP) geregelt ist. Der Nationalrat besteht aus 183 Abgeordneten zum Nationalrat (kurz: Nationalratsabgeordnete), diese werden über die vor der Wahl beim Bundesministerium für Inneres eingereichten Wahlvorschläge der antretenden Parteien gewählt, deren Anzahl sich jeweils aus den aus der Wahl zufallenden Mandaten ergibt. (de)
- Das Österreichische Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates (Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO), umgangssprachlich als Nationalratswahlordnung bezeichnet, ist das seit 1992 geltende Bundesgesetz, mit dem die Wahl für die Zusammensetzung des Nationalrats für die nachfolgende Gesetzgebungsperiode (aktuell XXV. GP) geregelt ist. Der Nationalrat besteht aus 183 Abgeordneten zum Nationalrat (kurz: Nationalratsabgeordnete), diese werden über die vor der Wahl beim Bundesministerium für Inneres eingereichten Wahlvorschläge der antretenden Parteien gewählt, deren Anzahl sich jeweils aus den aus der Wahl zufallenden Mandaten ergibt. (de)
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- Nationalratswahlordnung (de)
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