Als Nachtarbeit gilt Arbeit in der Nacht zwischen 23 und 6 Uhr. In Deutschland ist sie bewilligungsfrei, während in der Schweiz für die Bewilligung ein Bedürfnisnachweis und ein Nachweis der Gesundheitsvorsorge notwendig ist.

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  • Als Nachtarbeit gilt Arbeit in der Nacht zwischen 23 und 6 Uhr. In Deutschland ist sie bewilligungsfrei, während in der Schweiz für die Bewilligung ein Bedürfnisnachweis und ein Nachweis der Gesundheitsvorsorge notwendig ist. (de)
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  • Nachtarbeit (de)
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