Das Nachlassverfahren des Schweizer Schuldbetreibungs- und Konkursrechtes (SchKG) regelt beim Versuch einer Schuldensanierung die Ausarbeitung eines Nachlassvertrages im Rahmen der (durch das Nachlassgericht zu bewilligenden) Nachlassstundung, bei der alle Gläubiger gegenüber dem Schuldner ein Entgegenkommen zeigen, um dessen rechtliche oder wirtschaftliche Existenz vorläufig zu sichern; Konkurs und Betreibung auf Pfändung oder Pfandverwertung sind während des Nachlassverfahrens nicht möglich. Der Gemeinschuldner kann ein Nachlassverfahren auch aus dem Konkursverfahren heraus einleiten.

Property Value
dbo:abstract
  • Das Nachlassverfahren des Schweizer Schuldbetreibungs- und Konkursrechtes (SchKG) regelt beim Versuch einer Schuldensanierung die Ausarbeitung eines Nachlassvertrages im Rahmen der (durch das Nachlassgericht zu bewilligenden) Nachlassstundung, bei der alle Gläubiger gegenüber dem Schuldner ein Entgegenkommen zeigen, um dessen rechtliche oder wirtschaftliche Existenz vorläufig zu sichern; Konkurs und Betreibung auf Pfändung oder Pfandverwertung sind während des Nachlassverfahrens nicht möglich. Der Gemeinschuldner kann ein Nachlassverfahren auch aus dem Konkursverfahren heraus einleiten. (de)
  • Das Nachlassverfahren des Schweizer Schuldbetreibungs- und Konkursrechtes (SchKG) regelt beim Versuch einer Schuldensanierung die Ausarbeitung eines Nachlassvertrages im Rahmen der (durch das Nachlassgericht zu bewilligenden) Nachlassstundung, bei der alle Gläubiger gegenüber dem Schuldner ein Entgegenkommen zeigen, um dessen rechtliche oder wirtschaftliche Existenz vorläufig zu sichern; Konkurs und Betreibung auf Pfändung oder Pfandverwertung sind während des Nachlassverfahrens nicht möglich. Der Gemeinschuldner kann ein Nachlassverfahren auch aus dem Konkursverfahren heraus einleiten. (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 311235 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 154795606 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Das Nachlassverfahren des Schweizer Schuldbetreibungs- und Konkursrechtes (SchKG) regelt beim Versuch einer Schuldensanierung die Ausarbeitung eines Nachlassvertrages im Rahmen der (durch das Nachlassgericht zu bewilligenden) Nachlassstundung, bei der alle Gläubiger gegenüber dem Schuldner ein Entgegenkommen zeigen, um dessen rechtliche oder wirtschaftliche Existenz vorläufig zu sichern; Konkurs und Betreibung auf Pfändung oder Pfandverwertung sind während des Nachlassverfahrens nicht möglich. Der Gemeinschuldner kann ein Nachlassverfahren auch aus dem Konkursverfahren heraus einleiten. (de)
  • Das Nachlassverfahren des Schweizer Schuldbetreibungs- und Konkursrechtes (SchKG) regelt beim Versuch einer Schuldensanierung die Ausarbeitung eines Nachlassvertrages im Rahmen der (durch das Nachlassgericht zu bewilligenden) Nachlassstundung, bei der alle Gläubiger gegenüber dem Schuldner ein Entgegenkommen zeigen, um dessen rechtliche oder wirtschaftliche Existenz vorläufig zu sichern; Konkurs und Betreibung auf Pfändung oder Pfandverwertung sind während des Nachlassverfahrens nicht möglich. Der Gemeinschuldner kann ein Nachlassverfahren auch aus dem Konkursverfahren heraus einleiten. (de)
rdfs:label
  • Nachlassverfahren (Schweiz) (de)
  • Nachlassverfahren (Schweiz) (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageDisambiguates of
is foaf:primaryTopic of