NOTAM (Notice(s) to Airmen) sind Anordnungen und Informationen über temporäre oder auch permanente Änderungen der Aeronautical Information Publication (AIP), die für einen geordneten, sicheren und flüssigen Flugverkehr wichtig sind. Die deutsche Übersetzung für Notice(s) to Airmen („Nachricht(en) an Luftfahrer“) ist gänzlich ungebräuchlich und birgt Verwechslungsgefahr mit den deutschen rechtsförmigen Bekanntmachungen Nachrichten für Luftfahrer (NfL), in denen Veröffentlichungen des Bundes, der Länder und der Deutschen Flugsicherung (DFS) enthalten sind.

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  • NOTAM (Notice(s) to Airmen) sind Anordnungen und Informationen über temporäre oder auch permanente Änderungen der Aeronautical Information Publication (AIP), die für einen geordneten, sicheren und flüssigen Flugverkehr wichtig sind. Die deutsche Übersetzung für Notice(s) to Airmen („Nachricht(en) an Luftfahrer“) ist gänzlich ungebräuchlich und birgt Verwechslungsgefahr mit den deutschen rechtsförmigen Bekanntmachungen Nachrichten für Luftfahrer (NfL), in denen Veröffentlichungen des Bundes, der Länder und der Deutschen Flugsicherung (DFS) enthalten sind. NOTAM enthalten kurzfristige bzw. dringliche Anordnungen, Verfahren und Informationen, die als ergänzende Information für die Durchführung eines Fluges von (besonderem) Interesse sind und ein Ändern der AIP nicht unbedingt erfordern, zumal Veränderungen der AIP häufig auf postalischem Weg verbreitet werden und somit Zeit beanspruchen. NOTAM werden über das Feste Flugfernmeldenetz (AFTN) verbreitet. Anordnungen und Informationen, die in einem NOTAM verbreitet werden, sind Nachrichten über Errichtung, Zustand oder Änderung jeglicher Luftfahrtanlagen, Dienste, Verfahren oder über Gefahren, deren rechtzeitige Kenntnis für das betroffene Luftfahrtpersonal wesentlich ist. Ein NOTAM behandelt nur ein Thema und dessen Bedingungen und sollte für höchstens drei Monate gültig sein. Ist es länger als drei Monate gültig, wird es automatisch in das Luftfahrthandbuch AIP übernommen. (de)
  • NOTAM (Notice(s) to Airmen) sind Anordnungen und Informationen über temporäre oder auch permanente Änderungen der Aeronautical Information Publication (AIP), die für einen geordneten, sicheren und flüssigen Flugverkehr wichtig sind. Die deutsche Übersetzung für Notice(s) to Airmen („Nachricht(en) an Luftfahrer“) ist gänzlich ungebräuchlich und birgt Verwechslungsgefahr mit den deutschen rechtsförmigen Bekanntmachungen Nachrichten für Luftfahrer (NfL), in denen Veröffentlichungen des Bundes, der Länder und der Deutschen Flugsicherung (DFS) enthalten sind. NOTAM enthalten kurzfristige bzw. dringliche Anordnungen, Verfahren und Informationen, die als ergänzende Information für die Durchführung eines Fluges von (besonderem) Interesse sind und ein Ändern der AIP nicht unbedingt erfordern, zumal Veränderungen der AIP häufig auf postalischem Weg verbreitet werden und somit Zeit beanspruchen. NOTAM werden über das Feste Flugfernmeldenetz (AFTN) verbreitet. Anordnungen und Informationen, die in einem NOTAM verbreitet werden, sind Nachrichten über Errichtung, Zustand oder Änderung jeglicher Luftfahrtanlagen, Dienste, Verfahren oder über Gefahren, deren rechtzeitige Kenntnis für das betroffene Luftfahrtpersonal wesentlich ist. Ein NOTAM behandelt nur ein Thema und dessen Bedingungen und sollte für höchstens drei Monate gültig sein. Ist es länger als drei Monate gültig, wird es automatisch in das Luftfahrthandbuch AIP übernommen. (de)
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  • NOTAM (Notice(s) to Airmen) sind Anordnungen und Informationen über temporäre oder auch permanente Änderungen der Aeronautical Information Publication (AIP), die für einen geordneten, sicheren und flüssigen Flugverkehr wichtig sind. Die deutsche Übersetzung für Notice(s) to Airmen („Nachricht(en) an Luftfahrer“) ist gänzlich ungebräuchlich und birgt Verwechslungsgefahr mit den deutschen rechtsförmigen Bekanntmachungen Nachrichten für Luftfahrer (NfL), in denen Veröffentlichungen des Bundes, der Länder und der Deutschen Flugsicherung (DFS) enthalten sind. (de)
  • NOTAM (Notice(s) to Airmen) sind Anordnungen und Informationen über temporäre oder auch permanente Änderungen der Aeronautical Information Publication (AIP), die für einen geordneten, sicheren und flüssigen Flugverkehr wichtig sind. Die deutsche Übersetzung für Notice(s) to Airmen („Nachricht(en) an Luftfahrer“) ist gänzlich ungebräuchlich und birgt Verwechslungsgefahr mit den deutschen rechtsförmigen Bekanntmachungen Nachrichten für Luftfahrer (NfL), in denen Veröffentlichungen des Bundes, der Länder und der Deutschen Flugsicherung (DFS) enthalten sind. (de)
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