Die Neat-Aufsichtsdelegation der eidg. Räte (NAD) ist eine parlamentarische Kontrollgruppe in der Schweiz, welche für den Bau der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale NEAT die Oberaufsicht ausübt. Die NAD prüft die Einhaltung der Kosten und der Termine, aller Kredite und dervom Bund bestellten Leistungen sowie der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Als gesetzliche Grundlage dient das Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über den Bau der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale (kurz: Alpentransit-Gesetz, AtraG; SR 742.104). Sie besteht aus 12 Mitgliedern.

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  • Die Neat-Aufsichtsdelegation der eidg. Räte (NAD) ist eine parlamentarische Kontrollgruppe in der Schweiz, welche für den Bau der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale NEAT die Oberaufsicht ausübt. Die NAD prüft die Einhaltung der Kosten und der Termine, aller Kredite und dervom Bund bestellten Leistungen sowie der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Als gesetzliche Grundlage dient das Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über den Bau der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale (kurz: Alpentransit-Gesetz, AtraG; SR 742.104). Sie besteht aus 12 Mitgliedern. (de)
  • Die Neat-Aufsichtsdelegation der eidg. Räte (NAD) ist eine parlamentarische Kontrollgruppe in der Schweiz, welche für den Bau der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale NEAT die Oberaufsicht ausübt. Die NAD prüft die Einhaltung der Kosten und der Termine, aller Kredite und dervom Bund bestellten Leistungen sowie der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Als gesetzliche Grundlage dient das Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über den Bau der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale (kurz: Alpentransit-Gesetz, AtraG; SR 742.104). Sie besteht aus 12 Mitgliedern. (de)
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  • Die Neat-Aufsichtsdelegation der eidg. Räte (NAD) ist eine parlamentarische Kontrollgruppe in der Schweiz, welche für den Bau der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale NEAT die Oberaufsicht ausübt. Die NAD prüft die Einhaltung der Kosten und der Termine, aller Kredite und dervom Bund bestellten Leistungen sowie der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen. Als gesetzliche Grundlage dient das Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über den Bau der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale (kurz: Alpentransit-Gesetz, AtraG; SR 742.104). Sie besteht aus 12 Mitgliedern. (de)
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  • NEAT-Aufsichtsdelegation (de)
  • NEAT-Aufsichtsdelegation (de)
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