Die Mittlere Gerichtsbarkeit ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen und dem frühen neuzeitlichen Recht und umfasst die Gerichtsbarkeit über bestimmte Ordnungswidrigkeiten beziehungsweise Straftaten und/oder zivilrechtliche Streitigkeiten.

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  • Die Mittlere Gerichtsbarkeit ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen und dem frühen neuzeitlichen Recht und umfasst die Gerichtsbarkeit über bestimmte Ordnungswidrigkeiten beziehungsweise Straftaten und/oder zivilrechtliche Streitigkeiten. (de)
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  • Mittlere Gerichtsbarkeit (de)
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