Mittel zur Ersten Hilfe (in der Unfallverhütungsvorschrift auch Sachmittel genannt) ist die zusammenfassende Bezeichnung für Erste-Hilfe-Material und ergänzendes Material zur Ersten Hilfe. Die Bezeichnung entstammt dem deutschen Arbeitsstättenrecht und wird auch im autonomen Recht der Unfallversicherungsträger verwendet. Den Mitteln zur Ersten Hilfe ist gemeinsam, dass sie die Anforderungen des Medizinproduktegesetzes erfüllen müssen.

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  • Mittel zur Ersten Hilfe (in der Unfallverhütungsvorschrift auch Sachmittel genannt) ist die zusammenfassende Bezeichnung für Erste-Hilfe-Material und ergänzendes Material zur Ersten Hilfe. Die Bezeichnung entstammt dem deutschen Arbeitsstättenrecht und wird auch im autonomen Recht der Unfallversicherungsträger verwendet. Den Mitteln zur Ersten Hilfe ist gemeinsam, dass sie die Anforderungen des Medizinproduktegesetzes erfüllen müssen. (de)
  • Mittel zur Ersten Hilfe (in der Unfallverhütungsvorschrift auch Sachmittel genannt) ist die zusammenfassende Bezeichnung für Erste-Hilfe-Material und ergänzendes Material zur Ersten Hilfe. Die Bezeichnung entstammt dem deutschen Arbeitsstättenrecht und wird auch im autonomen Recht der Unfallversicherungsträger verwendet. Den Mitteln zur Ersten Hilfe ist gemeinsam, dass sie die Anforderungen des Medizinproduktegesetzes erfüllen müssen. (de)
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  • Mittel zur Ersten Hilfe (in der Unfallverhütungsvorschrift auch Sachmittel genannt) ist die zusammenfassende Bezeichnung für Erste-Hilfe-Material und ergänzendes Material zur Ersten Hilfe. Die Bezeichnung entstammt dem deutschen Arbeitsstättenrecht und wird auch im autonomen Recht der Unfallversicherungsträger verwendet. Den Mitteln zur Ersten Hilfe ist gemeinsam, dass sie die Anforderungen des Medizinproduktegesetzes erfüllen müssen. (de)
  • Mittel zur Ersten Hilfe (in der Unfallverhütungsvorschrift auch Sachmittel genannt) ist die zusammenfassende Bezeichnung für Erste-Hilfe-Material und ergänzendes Material zur Ersten Hilfe. Die Bezeichnung entstammt dem deutschen Arbeitsstättenrecht und wird auch im autonomen Recht der Unfallversicherungsträger verwendet. Den Mitteln zur Ersten Hilfe ist gemeinsam, dass sie die Anforderungen des Medizinproduktegesetzes erfüllen müssen. (de)
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  • Mittel zur Ersten Hilfe (de)
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