Als Mitgliedstaat (außerhalb völkerrechtlicher Verträge auch Mitgliedsstaat) wird im Völkerrecht ein Staat bezeichnet, der Mitglied in einer internationalen oder übernationalen Organisation oder Teil eines Bündnisses bzw. einer geregelten Staatengemeinschaft (Föderation) ist. Es handelt sich dabei um einen Einzelstaat in einer völkerrechtlichen Verbindung mehrerer Staaten (Staatenbund). Dagegen ist Deutschland nur ein Teil, nicht aber Mitgliedstaat, z. B. der westlichen Wertegemeinschaft, da diese keine formelle Organisation ist.

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  • Als Mitgliedstaat (außerhalb völkerrechtlicher Verträge auch Mitgliedsstaat) wird im Völkerrecht ein Staat bezeichnet, der Mitglied in einer internationalen oder übernationalen Organisation oder Teil eines Bündnisses bzw. einer geregelten Staatengemeinschaft (Föderation) ist. Es handelt sich dabei um einen Einzelstaat in einer völkerrechtlichen Verbindung mehrerer Staaten (Staatenbund). Beispielsweise ist Deutschland eine Vertragspartei der Europäischen Union und damit deren Mitgliedstaat. Daneben ist Deutschland auch Mitglied in anderen Organisationen und Bündnissen wie zum Beispiel der NATO, der OECD, der OSZE, der WTO und der Vereinten Nationen (UNO). Dagegen ist Deutschland nur ein Teil, nicht aber Mitgliedstaat, z. B. der westlichen Wertegemeinschaft, da diese keine formelle Organisation ist. Die einzelnen Mitgliedstaaten behalten auf jeden Fall ihre Völkerrechtssubjektivität, da ihre Beziehungen weiterhin durch Völkerrecht geregelt sind. (de)
  • Als Mitgliedstaat (außerhalb völkerrechtlicher Verträge auch Mitgliedsstaat) wird im Völkerrecht ein Staat bezeichnet, der Mitglied in einer internationalen oder übernationalen Organisation oder Teil eines Bündnisses bzw. einer geregelten Staatengemeinschaft (Föderation) ist. Es handelt sich dabei um einen Einzelstaat in einer völkerrechtlichen Verbindung mehrerer Staaten (Staatenbund). Beispielsweise ist Deutschland eine Vertragspartei der Europäischen Union und damit deren Mitgliedstaat. Daneben ist Deutschland auch Mitglied in anderen Organisationen und Bündnissen wie zum Beispiel der NATO, der OECD, der OSZE, der WTO und der Vereinten Nationen (UNO). Dagegen ist Deutschland nur ein Teil, nicht aber Mitgliedstaat, z. B. der westlichen Wertegemeinschaft, da diese keine formelle Organisation ist. Die einzelnen Mitgliedstaaten behalten auf jeden Fall ihre Völkerrechtssubjektivität, da ihre Beziehungen weiterhin durch Völkerrecht geregelt sind. (de)
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  • Mitgliedstaat (de)
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