Mitarbeiterbeteiligung bezeichnet ein, über die traditionelle Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, hinausgehendes Verhältnis auf partnerschaftlicher Grundlage. Die Mitarbeiterbeteiligung kann sein:

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  • Mitarbeiterbeteiligung bezeichnet ein, über die traditionelle Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, hinausgehendes Verhältnis auf partnerschaftlicher Grundlage. Die Mitarbeiterbeteiligung kann sein: * Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung z.B. Fremdkapital, Eigenkapital (hier liegt der Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht) * Mitarbeiter-Erfolgsbeteiligung z.B. Ertragsbeteiligung, Gewinnbeteiligung (hier liegt der Schwerpunkt im Arbeitsrecht) * Beteiligung der Mitarbeiter an der Gestaltung der Arbeitsabläufe, -bedingungen oder Ähnlichem, beispielsweise durch Kontinuierlicher Verbesserungsprozess, Qualitätszirkel, Werkstattzirkel, Lernstatt (de)
  • Mitarbeiterbeteiligung bezeichnet ein, über die traditionelle Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, hinausgehendes Verhältnis auf partnerschaftlicher Grundlage. Die Mitarbeiterbeteiligung kann sein: * Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung z.B. Fremdkapital, Eigenkapital (hier liegt der Schwerpunkt im Gesellschaftsrecht) * Mitarbeiter-Erfolgsbeteiligung z.B. Ertragsbeteiligung, Gewinnbeteiligung (hier liegt der Schwerpunkt im Arbeitsrecht) * Beteiligung der Mitarbeiter an der Gestaltung der Arbeitsabläufe, -bedingungen oder Ähnlichem, beispielsweise durch Kontinuierlicher Verbesserungsprozess, Qualitätszirkel, Werkstattzirkel, Lernstatt (de)
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  • Mitarbeiterbeteiligung bezeichnet ein, über die traditionelle Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, hinausgehendes Verhältnis auf partnerschaftlicher Grundlage. Die Mitarbeiterbeteiligung kann sein: (de)
  • Mitarbeiterbeteiligung bezeichnet ein, über die traditionelle Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, hinausgehendes Verhältnis auf partnerschaftlicher Grundlage. Die Mitarbeiterbeteiligung kann sein: (de)
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  • Mitarbeiterbeteiligung (de)
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