Der Missbrauch von Ausweispapieren ist in Deutschland gemäß § 281 des Strafgesetzbuches (StGB) ein Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft wird.

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  • Der Missbrauch von Ausweispapieren ist in Deutschland gemäß § 281 des Strafgesetzbuches (StGB) ein Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft wird. (de)
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  • Der Missbrauch von Ausweispapieren ist in Deutschland gemäß § 281 des Strafgesetzbuches (StGB) ein Vergehen, welches mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft wird. (de)
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  • Missbrauch von Ausweispapieren (de)
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