Die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit ihrem Rundschreiben 34/2002 (BA) vom 20. Dezember 2002 eingeführten Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute (MaK) galten vom 30. Juni 2004 für alle Kreditinstitute in Deutschland.Ziel der MaK war es, die Risiken der Kreditinstitute aus dem Kreditgeschäft zu begrenzen. Die MaK wurden mit dem Rundschreiben 18/2005 der BaFin vom 20. Dezember 2005 durch die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) ersetzt. Die MaK legten im Einzelnen zu den folgenden Themenbereichen Regelungen fest:

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  • Die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit ihrem Rundschreiben 34/2002 (BA) vom 20. Dezember 2002 eingeführten Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute (MaK) galten vom 30. Juni 2004 für alle Kreditinstitute in Deutschland.Ziel der MaK war es, die Risiken der Kreditinstitute aus dem Kreditgeschäft zu begrenzen. Die MaK wurden mit dem Rundschreiben 18/2005 der BaFin vom 20. Dezember 2005 durch die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) ersetzt. Die MaK legten im Einzelnen zu den folgenden Themenbereichen Regelungen fest: 1. * Allgemeine Anforderungen 2. * Verantwortung der Geschäftsleitung 3. * Kreditrisikostrategie 4. * Organisationsrichtlinien 5. * Qualifikation der Mitarbeiter 6. * Kreditgeschäfte in neuartigen Produkten oder auf neuen Märkten 7. * Anforderungen an die Dokumentation 8. * Organisation des Kreditgeschäftes 9. * Funktionstrennung 10. * Votierung von Kreditentscheidungen 11. * Anforderungen an die Prozesse der ... 12. * Kreditgewährung 13. * Kreditweiterbearbeitung 14. * Kreditbearbeitungskontrolle 15. * Intensivbetreuung 16. * Behandlung von Problemkrediten 17. * Risikovorsorge 18. * Risikoklassifizierungsverfahren 19. * Identifizierung, Steuerung und Überwachung der Risiken im Kreditgeschäft 20. * Allgemeine Anforderungen an das bzw. die Verfahren 21. * Frühwarnsystem 22. * Begrenzung der Risiken im Kreditgeschäft 23. * Berichtswesen 24. * Rechts- und Betriebsrisiken 25. * Auslagerung 26. * Prüfungen 27. * Revisionen 28. * Abschlussprüfer (de)
  • Die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit ihrem Rundschreiben 34/2002 (BA) vom 20. Dezember 2002 eingeführten Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute (MaK) galten vom 30. Juni 2004 für alle Kreditinstitute in Deutschland.Ziel der MaK war es, die Risiken der Kreditinstitute aus dem Kreditgeschäft zu begrenzen. Die MaK wurden mit dem Rundschreiben 18/2005 der BaFin vom 20. Dezember 2005 durch die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) ersetzt. Die MaK legten im Einzelnen zu den folgenden Themenbereichen Regelungen fest: 1. * Allgemeine Anforderungen 2. * Verantwortung der Geschäftsleitung 3. * Kreditrisikostrategie 4. * Organisationsrichtlinien 5. * Qualifikation der Mitarbeiter 6. * Kreditgeschäfte in neuartigen Produkten oder auf neuen Märkten 7. * Anforderungen an die Dokumentation 8. * Organisation des Kreditgeschäftes 9. * Funktionstrennung 10. * Votierung von Kreditentscheidungen 11. * Anforderungen an die Prozesse der ... 12. * Kreditgewährung 13. * Kreditweiterbearbeitung 14. * Kreditbearbeitungskontrolle 15. * Intensivbetreuung 16. * Behandlung von Problemkrediten 17. * Risikovorsorge 18. * Risikoklassifizierungsverfahren 19. * Identifizierung, Steuerung und Überwachung der Risiken im Kreditgeschäft 20. * Allgemeine Anforderungen an das bzw. die Verfahren 21. * Frühwarnsystem 22. * Begrenzung der Risiken im Kreditgeschäft 23. * Berichtswesen 24. * Rechts- und Betriebsrisiken 25. * Auslagerung 26. * Prüfungen 27. * Revisionen 28. * Abschlussprüfer (de)
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