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- Die Milcherzeugnisverordnung (MilchErzV) ist eine deutsche Rechtsvorschrift zum Lebensmittel Milch. Die MilchErzV wurde mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Grundlage dafür sind das inzwischen aufgehobene Milchgesetz, Art. 129 Abs. 1 Grundgesetz und das Lebensmittelgesetz. Mit der MilchErzV werden EG-Richtlinien EGRL 114/2001 und die EGRL 61/2007 umgesetzt. In § 1 Abs. 1 werden zunächst Milcherzeugnisse definiert, soweit sie zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt sind. Dem folgen in § 2 die Anforderungen an die Herstellung und Verpackung, sowie in § 3 f. die allgemeinen und besonderen Kennzeichnungspflichten. Endlich werden Zusatzstoffe, ausländische Erzeugnisse und Strafregelungen getroffen. (de)
- Die Milcherzeugnisverordnung (MilchErzV) ist eine deutsche Rechtsvorschrift zum Lebensmittel Milch. Die MilchErzV wurde mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Grundlage dafür sind das inzwischen aufgehobene Milchgesetz, Art. 129 Abs. 1 Grundgesetz und das Lebensmittelgesetz. Mit der MilchErzV werden EG-Richtlinien EGRL 114/2001 und die EGRL 61/2007 umgesetzt. In § 1 Abs. 1 werden zunächst Milcherzeugnisse definiert, soweit sie zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt sind. Dem folgen in § 2 die Anforderungen an die Herstellung und Verpackung, sowie in § 3 f. die allgemeinen und besonderen Kennzeichnungspflichten. Endlich werden Zusatzstoffe, ausländische Erzeugnisse und Strafregelungen getroffen. (de)
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- Art. 2 VO vom 17. Dezember 2010
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- § 37, § 52 Abs. 1 MilchG (aK)
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- Verordnung über Milcherzeugnisse
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- Die Milcherzeugnisverordnung (MilchErzV) ist eine deutsche Rechtsvorschrift zum Lebensmittel Milch. Die MilchErzV wurde mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Grundlage dafür sind das inzwischen aufgehobene Milchgesetz, Art. 129 Abs. 1 Grundgesetz und das Lebensmittelgesetz. Mit der MilchErzV werden EG-Richtlinien EGRL 114/2001 und die EGRL 61/2007 umgesetzt. (de)
- Die Milcherzeugnisverordnung (MilchErzV) ist eine deutsche Rechtsvorschrift zum Lebensmittel Milch. Die MilchErzV wurde mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Grundlage dafür sind das inzwischen aufgehobene Milchgesetz, Art. 129 Abs. 1 Grundgesetz und das Lebensmittelgesetz. Mit der MilchErzV werden EG-Richtlinien EGRL 114/2001 und die EGRL 61/2007 umgesetzt. (de)
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- Milcherzeugnisverordnung (de)
- Milcherzeugnisverordnung (de)
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