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- Das Mess- und Eichgesetz legt im deutschen Recht Anforderungen fest, die für Messgeräte einzuhalten sind, um dem Stand der Technik zur Gewährleistung richtiger Messergebnisse und Messungen zu entsprechen. Die Einhaltung der Anforderungen wird vermutet, wenn das Messgerät einer harmonisierten Norm entspricht (§ 7). Ob ein Messgerät den Anforderungen genügt, wird von Konformitätsbewertungsstellen bewertet (§ 13). Das Gesetz stellt eine Neufassung des Eichgesetzes dar, deren schrittweises Inkrafttreten erst zum 1. Januar 2015 abgeschlossen war. Bis dahin blieben zwischenzeitlich noch nicht abgelöste Vorschriften des Eichgesetzes gültig. (de)
- Das Mess- und Eichgesetz legt im deutschen Recht Anforderungen fest, die für Messgeräte einzuhalten sind, um dem Stand der Technik zur Gewährleistung richtiger Messergebnisse und Messungen zu entsprechen. Die Einhaltung der Anforderungen wird vermutet, wenn das Messgerät einer harmonisierten Norm entspricht (§ 7). Ob ein Messgerät den Anforderungen genügt, wird von Konformitätsbewertungsstellen bewertet (§ 13). Das Gesetz stellt eine Neufassung des Eichgesetzes dar, deren schrittweises Inkrafttreten erst zum 1. Januar 2015 abgeschlossen war. Bis dahin blieben zwischenzeitlich noch nicht abgelöste Vorschriften des Eichgesetzes gültig. (de)
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- Gesetz über das Meß- und Eichwesen
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prop-de:inkrafttreten
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prop-de:inkrafttretenletzteänderung
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prop-de:inkrafttretenneufassung
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- 2013-08-01 (xsd:date)
- 2014-09-01 (xsd:date)
- 2015-01-01 (xsd:date)
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- Art. 1 G vom 11. April 2016
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prop-de:neubekanntmachung
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- Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen
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- Das Mess- und Eichgesetz legt im deutschen Recht Anforderungen fest, die für Messgeräte einzuhalten sind, um dem Stand der Technik zur Gewährleistung richtiger Messergebnisse und Messungen zu entsprechen. Die Einhaltung der Anforderungen wird vermutet, wenn das Messgerät einer harmonisierten Norm entspricht (§ 7). Ob ein Messgerät den Anforderungen genügt, wird von Konformitätsbewertungsstellen bewertet (§ 13). (de)
- Das Mess- und Eichgesetz legt im deutschen Recht Anforderungen fest, die für Messgeräte einzuhalten sind, um dem Stand der Technik zur Gewährleistung richtiger Messergebnisse und Messungen zu entsprechen. Die Einhaltung der Anforderungen wird vermutet, wenn das Messgerät einer harmonisierten Norm entspricht (§ 7). Ob ein Messgerät den Anforderungen genügt, wird von Konformitätsbewertungsstellen bewertet (§ 13). (de)
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- Mess- und Eichgesetz (de)
- Mess- und Eichgesetz (de)
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