Mediatfürstentum war ein ehemals souveränes Fürstentum, das nach den Bestimmungen des Westfälischen Friedens alle wesentlichen Rechte der Landeshoheit besessen hatte und durch Mediatisierung zum Untertanen eines anderen Reichsstandes herabgesetzt worden war. Der Umfang an Regierungsmacht und Sonderrechten, der einem Mediatfürsten verblieb, war von dessen Oberlehnsherrn abhängig.

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  • Mediatfürstentum war ein ehemals souveränes Fürstentum, das nach den Bestimmungen des Westfälischen Friedens alle wesentlichen Rechte der Landeshoheit besessen hatte und durch Mediatisierung zum Untertanen eines anderen Reichsstandes herabgesetzt worden war. Der Umfang an Regierungsmacht und Sonderrechten, der einem Mediatfürsten verblieb, war von dessen Oberlehnsherrn abhängig. (de)
  • Mediatfürstentum war ein ehemals souveränes Fürstentum, das nach den Bestimmungen des Westfälischen Friedens alle wesentlichen Rechte der Landeshoheit besessen hatte und durch Mediatisierung zum Untertanen eines anderen Reichsstandes herabgesetzt worden war. Der Umfang an Regierungsmacht und Sonderrechten, der einem Mediatfürsten verblieb, war von dessen Oberlehnsherrn abhängig. (de)
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  • Mediatfürstentum war ein ehemals souveränes Fürstentum, das nach den Bestimmungen des Westfälischen Friedens alle wesentlichen Rechte der Landeshoheit besessen hatte und durch Mediatisierung zum Untertanen eines anderen Reichsstandes herabgesetzt worden war. Der Umfang an Regierungsmacht und Sonderrechten, der einem Mediatfürsten verblieb, war von dessen Oberlehnsherrn abhängig. (de)
  • Mediatfürstentum war ein ehemals souveränes Fürstentum, das nach den Bestimmungen des Westfälischen Friedens alle wesentlichen Rechte der Landeshoheit besessen hatte und durch Mediatisierung zum Untertanen eines anderen Reichsstandes herabgesetzt worden war. Der Umfang an Regierungsmacht und Sonderrechten, der einem Mediatfürsten verblieb, war von dessen Oberlehnsherrn abhängig. (de)
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  • Mediatfürstentum (de)
  • Mediatfürstentum (de)
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