Eine Marke oder ein Markenzeichen wurde mit der Markenrechtsreform 1995 offiziell in Deutschland eingeführt. Das Warenzeichen als traditionelle Bezeichnung war mit dem notwendig gewordenen Schutz von Dienstleistungen als Produkt nicht mehr umfassend genug aussagekräftig geworden. Nun erweitert ein besonderes, rechtlich geschütztes Zeichen, das vor allem dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von konkurrierenden Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden, den Kanon der Immaterialgüterrechte.

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  • Eine Marke oder ein Markenzeichen wurde mit der Markenrechtsreform 1995 offiziell in Deutschland eingeführt. Das Warenzeichen als traditionelle Bezeichnung war mit dem notwendig gewordenen Schutz von Dienstleistungen als Produkt nicht mehr umfassend genug aussagekräftig geworden. Nun erweitert ein besonderes, rechtlich geschütztes Zeichen, das vor allem dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von konkurrierenden Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden, den Kanon der Immaterialgüterrechte. Eine Marke kann aber auch dazu verwendet werden, um ein ganzes Unternehmen oder das Leistungsangebot eines ganzen geographischen Orts (Land, Region, Stadt) eindeutig zu kennzeichnen und von konkurrierenden Unternehmen oder Angeboten abzugrenzen. Marken können eine einzelne Darstellung oder eine Kombination von einem oder mehrerer Buchstaben, Zeichen, Wörter, Namen, Slogans, Logos, Symbolen, Bildern, Klängen, Klangfolgen bzw. von Erscheinungsformen und Mustern von und für Produkte verschiedener Art sein. Markenrechte sind ähnlich wie Patente und Urheberrechte immaterielle Monopolrechte, oft auch als geistiges Eigentum bezeichnet. Der juristische Begriff der Marke unterscheidet sich von dem der Marke im Marketing. Dort umfasst er nicht nur ein geschütztes Zeichen, sondern auch die Gesamtheit der Eigenschaften eines Wirtschaftsgutes, das mit einem Markennamen in Verbindung steht. (de)
  • Eine Marke oder ein Markenzeichen wurde mit der Markenrechtsreform 1995 offiziell in Deutschland eingeführt. Das Warenzeichen als traditionelle Bezeichnung war mit dem notwendig gewordenen Schutz von Dienstleistungen als Produkt nicht mehr umfassend genug aussagekräftig geworden. Nun erweitert ein besonderes, rechtlich geschütztes Zeichen, das vor allem dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von konkurrierenden Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden, den Kanon der Immaterialgüterrechte. Eine Marke kann aber auch dazu verwendet werden, um ein ganzes Unternehmen oder das Leistungsangebot eines ganzen geographischen Orts (Land, Region, Stadt) eindeutig zu kennzeichnen und von konkurrierenden Unternehmen oder Angeboten abzugrenzen. Marken können eine einzelne Darstellung oder eine Kombination von einem oder mehrerer Buchstaben, Zeichen, Wörter, Namen, Slogans, Logos, Symbolen, Bildern, Klängen, Klangfolgen bzw. von Erscheinungsformen und Mustern von und für Produkte verschiedener Art sein. Markenrechte sind ähnlich wie Patente und Urheberrechte immaterielle Monopolrechte, oft auch als geistiges Eigentum bezeichnet. Der juristische Begriff der Marke unterscheidet sich von dem der Marke im Marketing. Dort umfasst er nicht nur ein geschütztes Zeichen, sondern auch die Gesamtheit der Eigenschaften eines Wirtschaftsgutes, das mit einem Markennamen in Verbindung steht. (de)
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  • Markengesetz (de)
  • Markenschutz (de)
  • Designrecht (de)
  • Handbuch Marken- und Designrecht (de)
  • Marken- und Produktpiraterie (de)
  • Kommentar zum Markengesetz, zur Pariser Verbandsübereinkunft und zum Madrider Markenabkommen (de)
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  • Designrecht (de)
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  • Karl-Heinz Fezer
  • Marcus von Welser, Alexander González
  • Maximiliane Stöckel, Uwe Lücke
  • Sandra Sophia Bormann, Jessica Loew
  • Ströbele, Hacker
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  • Helmut Eichmann, Annette Kur
  • media.net berlinbrandenburg
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  • Beck’sche Kurz-Kommentare 13 b
  • mit CD-ROM
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  • Baden-Baden
  • Berlin
  • Köln u. a.
  • München
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  • Heymanns Taschenkommentare zum gewerblichen Rechtsschutz
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  • Kommentar
  • Mit Beiträgen von Thomas E. Deigendesch
  • Praxishandbuch
  • Tipps und Tricks für die Praxis
  • Dokumentation des nationalen, europäischen und internationalen Kennzeichenrechts
  • Strategien und Lösungsansätze zu ihrer Bekämpfung
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  • Beck
  • Carl Heymanns
  • Cornelsen
  • Erich Schmidt
  • Nomos
  • Wiley-VCH
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  • Eine Marke oder ein Markenzeichen wurde mit der Markenrechtsreform 1995 offiziell in Deutschland eingeführt. Das Warenzeichen als traditionelle Bezeichnung war mit dem notwendig gewordenen Schutz von Dienstleistungen als Produkt nicht mehr umfassend genug aussagekräftig geworden. Nun erweitert ein besonderes, rechtlich geschütztes Zeichen, das vor allem dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von konkurrierenden Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden, den Kanon der Immaterialgüterrechte. (de)
  • Eine Marke oder ein Markenzeichen wurde mit der Markenrechtsreform 1995 offiziell in Deutschland eingeführt. Das Warenzeichen als traditionelle Bezeichnung war mit dem notwendig gewordenen Schutz von Dienstleistungen als Produkt nicht mehr umfassend genug aussagekräftig geworden. Nun erweitert ein besonderes, rechtlich geschütztes Zeichen, das vor allem dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von konkurrierenden Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden, den Kanon der Immaterialgüterrechte. (de)
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  • Marke (Recht) (de)
  • Marke (Recht) (de)
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