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- Als Majestätsbrief wurden zwei von Kaiser Rudolf II. im Jahre 1609 ausgestellte Urkunden bezeichnet, die den protestantischen Ständen des Königreichs Böhmen beziehungsweise Schlesiens Religionsfreiheit gewährten. Der böhmische Majestätsbrief wurde am 9. Juli 1609 ausgestellt, der schlesische am 20. August. (de)
- Als Majestätsbrief wurden zwei von Kaiser Rudolf II. im Jahre 1609 ausgestellte Urkunden bezeichnet, die den protestantischen Ständen des Königreichs Böhmen beziehungsweise Schlesiens Religionsfreiheit gewährten. Der böhmische Majestätsbrief wurde am 9. Juli 1609 ausgestellt, der schlesische am 20. August. (de)
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- Als Majestätsbrief wurden zwei von Kaiser Rudolf II. im Jahre 1609 ausgestellte Urkunden bezeichnet, die den protestantischen Ständen des Königreichs Böhmen beziehungsweise Schlesiens Religionsfreiheit gewährten. Der böhmische Majestätsbrief wurde am 9. Juli 1609 ausgestellt, der schlesische am 20. August. (de)
- Als Majestätsbrief wurden zwei von Kaiser Rudolf II. im Jahre 1609 ausgestellte Urkunden bezeichnet, die den protestantischen Ständen des Königreichs Böhmen beziehungsweise Schlesiens Religionsfreiheit gewährten. Der böhmische Majestätsbrief wurde am 9. Juli 1609 ausgestellt, der schlesische am 20. August. (de)
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- Majestätsbrief (de)
- Majestätsbrief (de)
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