Der akademische Grad des Magister iuris (Mag. iur., Mag. jur., mag. jur. oder Mag. Jur.) stellt eine Abschlussbezeichnung eines grundständigen juristischen Studiengangs mit acht- bis neunsemestriger Regelstudienzeit dar. Teilweise werden auch, in davon abweichender Bedeutung, postgraduale LL.M.-Programme unter dieser Bezeichnung geführt.

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  • Der akademische Grad des Magister iuris (Mag. iur., Mag. jur., mag. jur. oder Mag. Jur.) stellt eine Abschlussbezeichnung eines grundständigen juristischen Studiengangs mit acht- bis neunsemestriger Regelstudienzeit dar. Teilweise werden auch, in davon abweichender Bedeutung, postgraduale LL.M.-Programme unter dieser Bezeichnung geführt. (de)
  • Der akademische Grad des Magister iuris (Mag. iur., Mag. jur., mag. jur. oder Mag. Jur.) stellt eine Abschlussbezeichnung eines grundständigen juristischen Studiengangs mit acht- bis neunsemestriger Regelstudienzeit dar. Teilweise werden auch, in davon abweichender Bedeutung, postgraduale LL.M.-Programme unter dieser Bezeichnung geführt. (de)
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  • Der akademische Grad des Magister iuris (Mag. iur., Mag. jur., mag. jur. oder Mag. Jur.) stellt eine Abschlussbezeichnung eines grundständigen juristischen Studiengangs mit acht- bis neunsemestriger Regelstudienzeit dar. Teilweise werden auch, in davon abweichender Bedeutung, postgraduale LL.M.-Programme unter dieser Bezeichnung geführt. (de)
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  • Magister iuris (de)
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