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- Als Loccumer Vertrag wird der zwischen dem Land Niedersachsen und den evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen am 19. März 1955 geschlossene Vertrag bezeichnet. Die Bezeichnung bezieht sich auf den Unterzeichnungsort, das Kloster Loccum. Der Loccumer Vertrag wurde 1965 durch einen Ergänzungsvertrag modifiziert. Er gehört zur Gattung der Staatskirchenverträge. (de)
- Als Loccumer Vertrag wird der zwischen dem Land Niedersachsen und den evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen am 19. März 1955 geschlossene Vertrag bezeichnet. Die Bezeichnung bezieht sich auf den Unterzeichnungsort, das Kloster Loccum. Der Loccumer Vertrag wurde 1965 durch einen Ergänzungsvertrag modifiziert. Er gehört zur Gattung der Staatskirchenverträge. (de)
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- Als Loccumer Vertrag wird der zwischen dem Land Niedersachsen und den evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen am 19. März 1955 geschlossene Vertrag bezeichnet. Die Bezeichnung bezieht sich auf den Unterzeichnungsort, das Kloster Loccum. Der Loccumer Vertrag wurde 1965 durch einen Ergänzungsvertrag modifiziert. Er gehört zur Gattung der Staatskirchenverträge. (de)
- Als Loccumer Vertrag wird der zwischen dem Land Niedersachsen und den evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen am 19. März 1955 geschlossene Vertrag bezeichnet. Die Bezeichnung bezieht sich auf den Unterzeichnungsort, das Kloster Loccum. Der Loccumer Vertrag wurde 1965 durch einen Ergänzungsvertrag modifiziert. Er gehört zur Gattung der Staatskirchenverträge. (de)
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- Loccumer Vertrag (de)
- Loccumer Vertrag (de)
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