Unter einem Lizenzentzug versteht man die Rücknahme einer erteilten Lizenz oder Betriebserlaubnis oder auch die Verweigerung zur Verlängerung einer Lizenz bzw. Betriebserlaubnis, die eine Teilnahme am Wettbewerb nur unter Einhaltung von Auflagen (den Lizenzauflagen) möglich macht. Wird gegen diese Auflagen verstoßen bzw. Verpflichtungen, die sich aus der Lizenz ergeben, nicht eingehalten, droht bei kleineren Verstößen eine Strafe; bei größeren und damit den Wettbewerb beeinträchtigenden Vorkommnissen wird dem Wettbewerbsteilnehmer die Lizenz vom Lizenzgeber entzogen.

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  • Unter einem Lizenzentzug versteht man die Rücknahme einer erteilten Lizenz oder Betriebserlaubnis oder auch die Verweigerung zur Verlängerung einer Lizenz bzw. Betriebserlaubnis, die eine Teilnahme am Wettbewerb nur unter Einhaltung von Auflagen (den Lizenzauflagen) möglich macht. Wird gegen diese Auflagen verstoßen bzw. Verpflichtungen, die sich aus der Lizenz ergeben, nicht eingehalten, droht bei kleineren Verstößen eine Strafe; bei größeren und damit den Wettbewerb beeinträchtigenden Vorkommnissen wird dem Wettbewerbsteilnehmer die Lizenz vom Lizenzgeber entzogen. (de)
  • Unter einem Lizenzentzug versteht man die Rücknahme einer erteilten Lizenz oder Betriebserlaubnis oder auch die Verweigerung zur Verlängerung einer Lizenz bzw. Betriebserlaubnis, die eine Teilnahme am Wettbewerb nur unter Einhaltung von Auflagen (den Lizenzauflagen) möglich macht. Wird gegen diese Auflagen verstoßen bzw. Verpflichtungen, die sich aus der Lizenz ergeben, nicht eingehalten, droht bei kleineren Verstößen eine Strafe; bei größeren und damit den Wettbewerb beeinträchtigenden Vorkommnissen wird dem Wettbewerbsteilnehmer die Lizenz vom Lizenzgeber entzogen. (de)
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  • Unter einem Lizenzentzug versteht man die Rücknahme einer erteilten Lizenz oder Betriebserlaubnis oder auch die Verweigerung zur Verlängerung einer Lizenz bzw. Betriebserlaubnis, die eine Teilnahme am Wettbewerb nur unter Einhaltung von Auflagen (den Lizenzauflagen) möglich macht. Wird gegen diese Auflagen verstoßen bzw. Verpflichtungen, die sich aus der Lizenz ergeben, nicht eingehalten, droht bei kleineren Verstößen eine Strafe; bei größeren und damit den Wettbewerb beeinträchtigenden Vorkommnissen wird dem Wettbewerbsteilnehmer die Lizenz vom Lizenzgeber entzogen. (de)
  • Unter einem Lizenzentzug versteht man die Rücknahme einer erteilten Lizenz oder Betriebserlaubnis oder auch die Verweigerung zur Verlängerung einer Lizenz bzw. Betriebserlaubnis, die eine Teilnahme am Wettbewerb nur unter Einhaltung von Auflagen (den Lizenzauflagen) möglich macht. Wird gegen diese Auflagen verstoßen bzw. Verpflichtungen, die sich aus der Lizenz ergeben, nicht eingehalten, droht bei kleineren Verstößen eine Strafe; bei größeren und damit den Wettbewerb beeinträchtigenden Vorkommnissen wird dem Wettbewerbsteilnehmer die Lizenz vom Lizenzgeber entzogen. (de)
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  • Lizenzentzug (de)
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