Die Äbtissinnen von Gernrode regierten das Frauenstift Gernrode von 959 bis zu seiner Säkularisierung im Jahre 1614. Das Stift wurde 959 vom Markgrafen Gero in seiner Burg Geronisroth gegründet. Er setzte seine Schwiegertochter Hathui als Äbtissin ein. Die Stiftung wurde am 17. Juli 961 von König Otto I. bestätigt.Seine Nachfolger erteilten dem Kapitel in Urkunden die Freiheit, eine Äbtissin zu wählen und einen Schutzvogt nach dem Bedürfnis des Stifts anzunehmen. Gernrode lag ursprünglich im Sprengel des Bistums Halberstadt. Seit der ottonischen Zeit genoss es Immunität und stand unter königlichem und päpstlichem Schutz. Die Exemtion wurde bis 1381 durchgesetzt. Das Stift entwickelte sich zu einem wichtigen ottonischen und salischen Zentrum und war den Reichsabteien gleichgestellt.

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  • Die Äbtissinnen von Gernrode regierten das Frauenstift Gernrode von 959 bis zu seiner Säkularisierung im Jahre 1614. Das Stift wurde 959 vom Markgrafen Gero in seiner Burg Geronisroth gegründet. Er setzte seine Schwiegertochter Hathui als Äbtissin ein. Die Stiftung wurde am 17. Juli 961 von König Otto I. bestätigt.Seine Nachfolger erteilten dem Kapitel in Urkunden die Freiheit, eine Äbtissin zu wählen und einen Schutzvogt nach dem Bedürfnis des Stifts anzunehmen. Gernrode lag ursprünglich im Sprengel des Bistums Halberstadt. Seit der ottonischen Zeit genoss es Immunität und stand unter königlichem und päpstlichem Schutz. Die Exemtion wurde bis 1381 durchgesetzt. Das Stift entwickelte sich zu einem wichtigen ottonischen und salischen Zentrum und war den Reichsabteien gleichgestellt. Wie die Äbtissinnen von Quedlinburg, Essen, Gandersheim, Herford oder von Vreden hatten die Gernroder Äbtissinnen als Reichsfürstinnen des Heiligen Römischen Reiches einen eigenen Sitz auf den Reichstagen. Von den Äbtissinnen, deren Namen und Herkunft überliefert sind, stammten viele aus der obersten Schicht des deutschen Adels (Billunger, Liudolfinger, Fürsten von Anhalt). Die übrigen kamen aus gräflichen oder edelfreien Familien, eine ministerialische Herkunft kann hingegen bei keiner Äbtissin sicher nachgewiesen werden. Bei den Wahlen zur Äbtissin war eine fürstliche, gräfliche oder edelfreie Abstammung als gleichberechtigt anerkannt. Das soziale Ansehen einer Familie hat bei einer Wahl mit Sicherheit eine Rolle gespielt, doch gibt es neben Äbtissinnen aus fürstlichen oder gräflichen Geschlechtern auch solche aus sehr unbedeutenden sächsischen Adelsfamilien wie von Ummendorf und Hessen. Der geographische Raum, aus dem sich die Gernroder Kanonissen zusammenfanden, reichte von Plettenberg im Westen bis nach Kittlitz in der Lausitz im Osten. Die Äbtissinnen von Gernrode haben in den 655 Jahren bis zur Auflösung des Stiftes 1614 mehrere große Bewährungsproben zu bestehen gehabt. Die größte war aber der Rückgang der Bedeutung des Stiftes in den Jahrhunderten nach seiner Gründung. Dies lag darin begründet, dass sich mit der Reichunmmittelbarkeit des Stiftes in der Frühzeit unter anderem eine Herbergspflicht gegenüber dem Kaiser und seinem Hof verband. Für die Zeit der Liudolfinger und Salier kann angesichts ihrer Besuche, häufig in Quedlinburg, aber auch in Gernrode, eher von einer Bindung des Stiftes an die Person des Kaisers als an den Begriff des Reiches gesprochen werden. So weilte Kaiser Heinrich V. zu Besuch in Gernrode, und im November des Jahres 1188 hielt Friedrich I. Barbarossa in Gernrode einen Hoftag ab. Mit dem Aufstieg der Staufer und dem zu Ende gehenden Zeitalter des Reisekaisertums verlagerte sich der Schwerpunkt des Reiches in den Südwesten. Damit erlosch auch die Bedeutung der mitteldeutschen Residenzen. Nach dem Besuch von Friedrich I. Barbarossa ist kein kaiserlicher Besuch mehr belegt. Eine Bestätigung der Privilegien des Stiftes fand erst 1357 durch Kaiser Karl IV. erneut statt. Erst in der Spätzeit unter den Äbtissinnen Scholastica von Anhalt und Elisabeth von Weida gelangte das Stift zu neuer Bedeutung. Unter Scholasticas langer Herrschaft gelangte das Stift Gernrode zu neuer geistiger Blüte. Elisabeth von Weida führte im Jahr 1521 die Reformation im Stift ein. Während der Bauernkriege schaffte sie es 1525 das Stift vor der Zerstörung zu bewahren. Elisabeths Nachfolgerinnen setzten das Reformationswerk fort. Dies hatte zur Folge, dass die Vögte des Stiftes, die Fürsten von Anhalt, die Existenz des Stiftes, das nach katholischen Grundsätzen gegründet worden war, in Frage stellten. Sie erreichten eine Säkularisation und Mediatisierung des Stiftes, indem sie dem Konvent so viele anhaltische Prinzessinnen wie möglich zuführten. Dadurch waren nach dem Tode der Äbtissin Elisabeth II. von Gleichen nur noch Angehörige des Hauses Anhalt für den Stuhl der Äbtissin vorhanden. Elisabeth III. von Anhalt eröffnete die Reihe der Prinzessinnen, die schon als Kinder zur Äbtissin von Gernrode gemacht wurden und dort bis zur Verheiratung blieben. Nach dem Ausscheiden der Äbtissin Sophia Elisabeth von Anhalt sahen die Fürsten von der Einsetzung einer Äbtissin ab und vollzogen die Eingliederung des Stiftes in ihr Fürstentum. Insgesamt wird die Äbtissinnenliste mit 36 Äbtissinnen durchgezählt. Die Regierungszeiten für einige Äbtissinnen können auf Grund mangelnder urkundlicher Überlieferung nicht genau festgelegt werden. Über den Zeitraum von 1152 bis 1205 liegen keine Informationen über die Besetzung des Äbtissinnenstuhls vor. Eine bei Popperod in den Annales Gernrodensis genannte Äbtissin Hildeburg sowie ihre Nachfolgerin, eine Herrin von Wunstorf, können ausgeschlossen werden, da laut einem päpstlichen Schreiben vom 3. August 1334 die Äbtissin Gertrud III. von Everstein direkt auf Jutta von Oesede folgte. In dem Buch Geschichte der Abtei und Beschreibung der Stiftskirche zu Gernrode von Otto von Heinemann wurden diese beiden Personen zur Äbtissin Hildeburg von Wunstorf zusammengezogen. (de)
  • Die Äbtissinnen von Gernrode regierten das Frauenstift Gernrode von 959 bis zu seiner Säkularisierung im Jahre 1614. Das Stift wurde 959 vom Markgrafen Gero in seiner Burg Geronisroth gegründet. Er setzte seine Schwiegertochter Hathui als Äbtissin ein. Die Stiftung wurde am 17. Juli 961 von König Otto I. bestätigt.Seine Nachfolger erteilten dem Kapitel in Urkunden die Freiheit, eine Äbtissin zu wählen und einen Schutzvogt nach dem Bedürfnis des Stifts anzunehmen. Gernrode lag ursprünglich im Sprengel des Bistums Halberstadt. Seit der ottonischen Zeit genoss es Immunität und stand unter königlichem und päpstlichem Schutz. Die Exemtion wurde bis 1381 durchgesetzt. Das Stift entwickelte sich zu einem wichtigen ottonischen und salischen Zentrum und war den Reichsabteien gleichgestellt. Wie die Äbtissinnen von Quedlinburg, Essen, Gandersheim, Herford oder von Vreden hatten die Gernroder Äbtissinnen als Reichsfürstinnen des Heiligen Römischen Reiches einen eigenen Sitz auf den Reichstagen. Von den Äbtissinnen, deren Namen und Herkunft überliefert sind, stammten viele aus der obersten Schicht des deutschen Adels (Billunger, Liudolfinger, Fürsten von Anhalt). Die übrigen kamen aus gräflichen oder edelfreien Familien, eine ministerialische Herkunft kann hingegen bei keiner Äbtissin sicher nachgewiesen werden. Bei den Wahlen zur Äbtissin war eine fürstliche, gräfliche oder edelfreie Abstammung als gleichberechtigt anerkannt. Das soziale Ansehen einer Familie hat bei einer Wahl mit Sicherheit eine Rolle gespielt, doch gibt es neben Äbtissinnen aus fürstlichen oder gräflichen Geschlechtern auch solche aus sehr unbedeutenden sächsischen Adelsfamilien wie von Ummendorf und Hessen. Der geographische Raum, aus dem sich die Gernroder Kanonissen zusammenfanden, reichte von Plettenberg im Westen bis nach Kittlitz in der Lausitz im Osten. Die Äbtissinnen von Gernrode haben in den 655 Jahren bis zur Auflösung des Stiftes 1614 mehrere große Bewährungsproben zu bestehen gehabt. Die größte war aber der Rückgang der Bedeutung des Stiftes in den Jahrhunderten nach seiner Gründung. Dies lag darin begründet, dass sich mit der Reichunmmittelbarkeit des Stiftes in der Frühzeit unter anderem eine Herbergspflicht gegenüber dem Kaiser und seinem Hof verband. Für die Zeit der Liudolfinger und Salier kann angesichts ihrer Besuche, häufig in Quedlinburg, aber auch in Gernrode, eher von einer Bindung des Stiftes an die Person des Kaisers als an den Begriff des Reiches gesprochen werden. So weilte Kaiser Heinrich V. zu Besuch in Gernrode, und im November des Jahres 1188 hielt Friedrich I. Barbarossa in Gernrode einen Hoftag ab. Mit dem Aufstieg der Staufer und dem zu Ende gehenden Zeitalter des Reisekaisertums verlagerte sich der Schwerpunkt des Reiches in den Südwesten. Damit erlosch auch die Bedeutung der mitteldeutschen Residenzen. Nach dem Besuch von Friedrich I. Barbarossa ist kein kaiserlicher Besuch mehr belegt. Eine Bestätigung der Privilegien des Stiftes fand erst 1357 durch Kaiser Karl IV. erneut statt. Erst in der Spätzeit unter den Äbtissinnen Scholastica von Anhalt und Elisabeth von Weida gelangte das Stift zu neuer Bedeutung. Unter Scholasticas langer Herrschaft gelangte das Stift Gernrode zu neuer geistiger Blüte. Elisabeth von Weida führte im Jahr 1521 die Reformation im Stift ein. Während der Bauernkriege schaffte sie es 1525 das Stift vor der Zerstörung zu bewahren. Elisabeths Nachfolgerinnen setzten das Reformationswerk fort. Dies hatte zur Folge, dass die Vögte des Stiftes, die Fürsten von Anhalt, die Existenz des Stiftes, das nach katholischen Grundsätzen gegründet worden war, in Frage stellten. Sie erreichten eine Säkularisation und Mediatisierung des Stiftes, indem sie dem Konvent so viele anhaltische Prinzessinnen wie möglich zuführten. Dadurch waren nach dem Tode der Äbtissin Elisabeth II. von Gleichen nur noch Angehörige des Hauses Anhalt für den Stuhl der Äbtissin vorhanden. Elisabeth III. von Anhalt eröffnete die Reihe der Prinzessinnen, die schon als Kinder zur Äbtissin von Gernrode gemacht wurden und dort bis zur Verheiratung blieben. Nach dem Ausscheiden der Äbtissin Sophia Elisabeth von Anhalt sahen die Fürsten von der Einsetzung einer Äbtissin ab und vollzogen die Eingliederung des Stiftes in ihr Fürstentum. Insgesamt wird die Äbtissinnenliste mit 36 Äbtissinnen durchgezählt. Die Regierungszeiten für einige Äbtissinnen können auf Grund mangelnder urkundlicher Überlieferung nicht genau festgelegt werden. Über den Zeitraum von 1152 bis 1205 liegen keine Informationen über die Besetzung des Äbtissinnenstuhls vor. Eine bei Popperod in den Annales Gernrodensis genannte Äbtissin Hildeburg sowie ihre Nachfolgerin, eine Herrin von Wunstorf, können ausgeschlossen werden, da laut einem päpstlichen Schreiben vom 3. August 1334 die Äbtissin Gertrud III. von Everstein direkt auf Jutta von Oesede folgte. In dem Buch Geschichte der Abtei und Beschreibung der Stiftskirche zu Gernrode von Otto von Heinemann wurden diese beiden Personen zur Äbtissin Hildeburg von Wunstorf zusammengezogen. (de)
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  • Die Äbtissinnen von Gernrode regierten das Frauenstift Gernrode von 959 bis zu seiner Säkularisierung im Jahre 1614. Das Stift wurde 959 vom Markgrafen Gero in seiner Burg Geronisroth gegründet. Er setzte seine Schwiegertochter Hathui als Äbtissin ein. Die Stiftung wurde am 17. Juli 961 von König Otto I. bestätigt.Seine Nachfolger erteilten dem Kapitel in Urkunden die Freiheit, eine Äbtissin zu wählen und einen Schutzvogt nach dem Bedürfnis des Stifts anzunehmen. Gernrode lag ursprünglich im Sprengel des Bistums Halberstadt. Seit der ottonischen Zeit genoss es Immunität und stand unter königlichem und päpstlichem Schutz. Die Exemtion wurde bis 1381 durchgesetzt. Das Stift entwickelte sich zu einem wichtigen ottonischen und salischen Zentrum und war den Reichsabteien gleichgestellt. (de)
  • Die Äbtissinnen von Gernrode regierten das Frauenstift Gernrode von 959 bis zu seiner Säkularisierung im Jahre 1614. Das Stift wurde 959 vom Markgrafen Gero in seiner Burg Geronisroth gegründet. Er setzte seine Schwiegertochter Hathui als Äbtissin ein. Die Stiftung wurde am 17. Juli 961 von König Otto I. bestätigt.Seine Nachfolger erteilten dem Kapitel in Urkunden die Freiheit, eine Äbtissin zu wählen und einen Schutzvogt nach dem Bedürfnis des Stifts anzunehmen. Gernrode lag ursprünglich im Sprengel des Bistums Halberstadt. Seit der ottonischen Zeit genoss es Immunität und stand unter königlichem und päpstlichem Schutz. Die Exemtion wurde bis 1381 durchgesetzt. Das Stift entwickelte sich zu einem wichtigen ottonischen und salischen Zentrum und war den Reichsabteien gleichgestellt. (de)
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  • Liste der Äbtissinnen von Gernrode (de)
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