Mit deutschen Bundesregierungen sind die gesamtstaatlichen Regierungen der Bundesrepublik Deutschland gemeint. Ihre Grundlage ist der Artikel 62 des Grundgesetzes. Die vorigen Regierungen von 1919 bis 1945 hießen Reichsregierungen. Davor gab es keine eigentliche Regierung, sondern nur den Kanzler als verantwortlichen Minister. Die Regierung des revolutionären Deutschen Reiches von 1848/49 hieß provisorische Zentralgewalt oder Gesamt-Reichsministerium.

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  • Mit deutschen Bundesregierungen sind die gesamtstaatlichen Regierungen der Bundesrepublik Deutschland gemeint. Ihre Grundlage ist der Artikel 62 des Grundgesetzes. Die vorigen Regierungen von 1919 bis 1945 hießen Reichsregierungen. Davor gab es keine eigentliche Regierung, sondern nur den Kanzler als verantwortlichen Minister. Die Regierung des revolutionären Deutschen Reiches von 1848/49 hieß provisorische Zentralgewalt oder Gesamt-Reichsministerium. (de)
  • Mit deutschen Bundesregierungen sind die gesamtstaatlichen Regierungen der Bundesrepublik Deutschland gemeint. Ihre Grundlage ist der Artikel 62 des Grundgesetzes. Die vorigen Regierungen von 1919 bis 1945 hießen Reichsregierungen. Davor gab es keine eigentliche Regierung, sondern nur den Kanzler als verantwortlichen Minister. Die Regierung des revolutionären Deutschen Reiches von 1848/49 hieß provisorische Zentralgewalt oder Gesamt-Reichsministerium. (de)
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  • Mit deutschen Bundesregierungen sind die gesamtstaatlichen Regierungen der Bundesrepublik Deutschland gemeint. Ihre Grundlage ist der Artikel 62 des Grundgesetzes. Die vorigen Regierungen von 1919 bis 1945 hießen Reichsregierungen. Davor gab es keine eigentliche Regierung, sondern nur den Kanzler als verantwortlichen Minister. Die Regierung des revolutionären Deutschen Reiches von 1848/49 hieß provisorische Zentralgewalt oder Gesamt-Reichsministerium. (de)
  • Mit deutschen Bundesregierungen sind die gesamtstaatlichen Regierungen der Bundesrepublik Deutschland gemeint. Ihre Grundlage ist der Artikel 62 des Grundgesetzes. Die vorigen Regierungen von 1919 bis 1945 hießen Reichsregierungen. Davor gab es keine eigentliche Regierung, sondern nur den Kanzler als verantwortlichen Minister. Die Regierung des revolutionären Deutschen Reiches von 1848/49 hieß provisorische Zentralgewalt oder Gesamt-Reichsministerium. (de)
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  • Liste der deutschen Bundesregierungen (de)
  • Liste der deutschen Bundesregierungen (de)
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