Das deutsche Bundesland Brandenburg besteht aus insgesamt * 417 politisch selbstständigen Städten und Gemeinden (Stand: 1. Januar 2016). Diese verteilen sich wie folgt: * 113 Städte, darunter * 004 kreisfreie Städte, darunter die Landeshauptstadt Potsdam, * 006 große kreisangehörige Städte, * 009 mittlere kreisangehörige Städte * 063 sonstige amtsfreie Städte (sie erledigen alle Aufgaben in eigener Zuständigkeit) * 031 amtsangehörige Städte * 304 sonstige Gemeinden, darunter * 066 amtsfreie Gemeinden * 238 amtsangehörige Gemeinden

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  • Das deutsche Bundesland Brandenburg besteht aus insgesamt * 417 politisch selbstständigen Städten und Gemeinden (Stand: 1. Januar 2016). Diese verteilen sich wie folgt: * 113 Städte, darunter * 004 kreisfreie Städte, darunter die Landeshauptstadt Potsdam, * 006 große kreisangehörige Städte, * 009 mittlere kreisangehörige Städte * 063 sonstige amtsfreie Städte (sie erledigen alle Aufgaben in eigener Zuständigkeit) * 031 amtsangehörige Städte * 304 sonstige Gemeinden, darunter * 066 amtsfreie Gemeinden * 238 amtsangehörige Gemeinden 31 Städte und 238 Gemeinden haben sich zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte zu 52 Ämtern zusammengeschlossen. In Brandenburg erhielten kreisangehörige Städte ab 45.000 Einwohnern bzw. 25.000 Einwohner gemäß § 2 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg a.F. den Status einer Großen bzw. Mittleren kreisangehörigen Stadt. Mit Einführung der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) wurde der Status der Mittleren kreisangehörigen Stadt abgeschafft, allerdings wurde in § 141 Abs. 2 BbgKVerf eine Bestandsschutzregelung aufgenommen. Zudem genügen nunmehr gemäß § 1 Abs. 3 BbgKVerf für das Erreichen des Status einer Großen kreisangehörigen Stadt 35.000 Einwohner. Bei offiziell zweisprachigen Städten und Gemeinden ist neben dem deutschen auch der niedersorbische Name angegeben. (de)
  • Das deutsche Bundesland Brandenburg besteht aus insgesamt * 417 politisch selbstständigen Städten und Gemeinden (Stand: 1. Januar 2016). Diese verteilen sich wie folgt: * 113 Städte, darunter * 004 kreisfreie Städte, darunter die Landeshauptstadt Potsdam, * 006 große kreisangehörige Städte, * 009 mittlere kreisangehörige Städte * 063 sonstige amtsfreie Städte (sie erledigen alle Aufgaben in eigener Zuständigkeit) * 031 amtsangehörige Städte * 304 sonstige Gemeinden, darunter * 066 amtsfreie Gemeinden * 238 amtsangehörige Gemeinden 31 Städte und 238 Gemeinden haben sich zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte zu 52 Ämtern zusammengeschlossen. In Brandenburg erhielten kreisangehörige Städte ab 45.000 Einwohnern bzw. 25.000 Einwohner gemäß § 2 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg a.F. den Status einer Großen bzw. Mittleren kreisangehörigen Stadt. Mit Einführung der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) wurde der Status der Mittleren kreisangehörigen Stadt abgeschafft, allerdings wurde in § 141 Abs. 2 BbgKVerf eine Bestandsschutzregelung aufgenommen. Zudem genügen nunmehr gemäß § 1 Abs. 3 BbgKVerf für das Erreichen des Status einer Großen kreisangehörigen Stadt 35.000 Einwohner. Bei offiziell zweisprachigen Städten und Gemeinden ist neben dem deutschen auch der niedersorbische Name angegeben. (de)
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  • Das deutsche Bundesland Brandenburg besteht aus insgesamt * 417 politisch selbstständigen Städten und Gemeinden (Stand: 1. Januar 2016). Diese verteilen sich wie folgt: * 113 Städte, darunter * 004 kreisfreie Städte, darunter die Landeshauptstadt Potsdam, * 006 große kreisangehörige Städte, * 009 mittlere kreisangehörige Städte * 063 sonstige amtsfreie Städte (sie erledigen alle Aufgaben in eigener Zuständigkeit) * 031 amtsangehörige Städte * 304 sonstige Gemeinden, darunter * 066 amtsfreie Gemeinden * 238 amtsangehörige Gemeinden (de)
  • Das deutsche Bundesland Brandenburg besteht aus insgesamt * 417 politisch selbstständigen Städten und Gemeinden (Stand: 1. Januar 2016). Diese verteilen sich wie folgt: * 113 Städte, darunter * 004 kreisfreie Städte, darunter die Landeshauptstadt Potsdam, * 006 große kreisangehörige Städte, * 009 mittlere kreisangehörige Städte * 063 sonstige amtsfreie Städte (sie erledigen alle Aufgaben in eigener Zuständigkeit) * 031 amtsangehörige Städte * 304 sonstige Gemeinden, darunter * 066 amtsfreie Gemeinden * 238 amtsangehörige Gemeinden (de)
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  • Liste der Städte und Gemeinden in Brandenburg (de)
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