Von 1871 bis 1918 war das Deutsche Reich ein Bundesstaat unter einem Monarchen: Die Könige von Preußen waren in Personalunion zugleich Deutsche Kaiser. Das war der Titel für das „Bundespräsidium“. Von 1918 bis 1945 war das Deutsche Reich eine Republik mit einem zunächst gemischt präsidial-parlamentarischen Regierungssystem und dem Reichspräsidenten als Staatsoberhaupt. Ab 1933 wurde die demokratische Weimarer Verfassung beginnend durch das Ermächtigungsgesetz ausgehöhlt und auch die bundesstaatliche Form wich einem zunehmenden Zentralismus. Nach dem Tod von Reichspräsident Hindenburg wurden per Reichsgesetz vom 1. August 1934 die Befugnisse des Reichskanzlers mit denen des Reichspräsidenten vereinigt und dessen Titel bis zum Tode Adolf Hitlers durch „Führer“ ersetzt.

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  • Von 1871 bis 1918 war das Deutsche Reich ein Bundesstaat unter einem Monarchen: Die Könige von Preußen waren in Personalunion zugleich Deutsche Kaiser. Das war der Titel für das „Bundespräsidium“. Von 1918 bis 1945 war das Deutsche Reich eine Republik mit einem zunächst gemischt präsidial-parlamentarischen Regierungssystem und dem Reichspräsidenten als Staatsoberhaupt. Ab 1933 wurde die demokratische Weimarer Verfassung beginnend durch das Ermächtigungsgesetz ausgehöhlt und auch die bundesstaatliche Form wich einem zunehmenden Zentralismus. Nach dem Tod von Reichspräsident Hindenburg wurden per Reichsgesetz vom 1. August 1934 die Befugnisse des Reichskanzlers mit denen des Reichspräsidenten vereinigt und dessen Titel bis zum Tode Adolf Hitlers durch „Führer“ ersetzt. (de)
  • Von 1871 bis 1918 war das Deutsche Reich ein Bundesstaat unter einem Monarchen: Die Könige von Preußen waren in Personalunion zugleich Deutsche Kaiser. Das war der Titel für das „Bundespräsidium“. Von 1918 bis 1945 war das Deutsche Reich eine Republik mit einem zunächst gemischt präsidial-parlamentarischen Regierungssystem und dem Reichspräsidenten als Staatsoberhaupt. Ab 1933 wurde die demokratische Weimarer Verfassung beginnend durch das Ermächtigungsgesetz ausgehöhlt und auch die bundesstaatliche Form wich einem zunehmenden Zentralismus. Nach dem Tod von Reichspräsident Hindenburg wurden per Reichsgesetz vom 1. August 1934 die Befugnisse des Reichskanzlers mit denen des Reichspräsidenten vereinigt und dessen Titel bis zum Tode Adolf Hitlers durch „Führer“ ersetzt. (de)
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  • Von 1871 bis 1918 war das Deutsche Reich ein Bundesstaat unter einem Monarchen: Die Könige von Preußen waren in Personalunion zugleich Deutsche Kaiser. Das war der Titel für das „Bundespräsidium“. Von 1918 bis 1945 war das Deutsche Reich eine Republik mit einem zunächst gemischt präsidial-parlamentarischen Regierungssystem und dem Reichspräsidenten als Staatsoberhaupt. Ab 1933 wurde die demokratische Weimarer Verfassung beginnend durch das Ermächtigungsgesetz ausgehöhlt und auch die bundesstaatliche Form wich einem zunehmenden Zentralismus. Nach dem Tod von Reichspräsident Hindenburg wurden per Reichsgesetz vom 1. August 1934 die Befugnisse des Reichskanzlers mit denen des Reichspräsidenten vereinigt und dessen Titel bis zum Tode Adolf Hitlers durch „Führer“ ersetzt. (de)
  • Von 1871 bis 1918 war das Deutsche Reich ein Bundesstaat unter einem Monarchen: Die Könige von Preußen waren in Personalunion zugleich Deutsche Kaiser. Das war der Titel für das „Bundespräsidium“. Von 1918 bis 1945 war das Deutsche Reich eine Republik mit einem zunächst gemischt präsidial-parlamentarischen Regierungssystem und dem Reichspräsidenten als Staatsoberhaupt. Ab 1933 wurde die demokratische Weimarer Verfassung beginnend durch das Ermächtigungsgesetz ausgehöhlt und auch die bundesstaatliche Form wich einem zunehmenden Zentralismus. Nach dem Tod von Reichspräsident Hindenburg wurden per Reichsgesetz vom 1. August 1934 die Befugnisse des Reichskanzlers mit denen des Reichspräsidenten vereinigt und dessen Titel bis zum Tode Adolf Hitlers durch „Führer“ ersetzt. (de)
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  • Liste der Staatsoberhäupter des Deutschen Reiches (de)
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