Diese Liste führt die Schweizer Eisenbahngesellschaften auf. Als Eisenbahngesellschaft im Sinne dieser Liste gelten Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU, eigene Strecke) und Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU, mit Zügen Strecken befahren (Sicherheitsbescheinigung erforderlich)).

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  • Diese Liste führt die Schweizer Eisenbahngesellschaften auf. Als Eisenbahngesellschaft im Sinne dieser Liste gelten Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU, eigene Strecke) und Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU, mit Zügen Strecken befahren (Sicherheitsbescheinigung erforderlich)). Bahngesellschaften, welche keine eigenen Strecken besitzen (wie Cisalpino, Hupac AG oder die ehemalige Lokoop) sind, soweit sie als EVU zugelassen sind, unter der Tabelle separat aufgeführt. Nicht aufgeführt sind in der Regel auch die Betreiber von Anschlussgleisen (Unternehmen mit Schienenanschluss für den Güterverkehr). Die Listen beinhalten die Namen der Eisenbahn- und Trambahngesellschaften nach der offiziellen Schreibweise, das heisst, primär nach der Schreibweise des Schweizerischen Handelsregister. Dabei gilt zu berücksichtigen, dass im Schweizerischen Handelsregister die Namen vielfach nur in einer Sprache eingetragen sind, der entsprechenden Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch), in der die Gesellschaft ihren Sitz hat. Der entsprechende Name korrespondiert fast ausnahmslos mit den Einträgen in den Listen des Bundesamt für Verkehr (BAV), die die von den Eisenbahn- und Trambahngesellschaften vorgeschlagenen Namen und dazugehörenden Abkürzungen genehmigen. Diese offizielle Abkürzung besteht aus maximal sechs Buchstaben. Neben den Gesellschaften mit Strecken und/oder eigenen (oder angemieteten) Triebfahrzeugen gibt es noch einige reine Wagenhalter, wie z.B die wascosa, oder sogenannte Operateure Kombiverkehr, wie z. B. ICF. Diese besitzen nur Eisenbahnwagen, sind eigentlich keine Verkehrsgesellschaften im engeren Sinn und dürfen auch nicht selber Züge fahren, weil sie keine Sicherheitsbescheinigung besitzen. Sie gelten nicht als eigentliche Eisenbahnunternehmen und sind deshalb in diesen Listen nicht aufgeführt. (de)
  • Diese Liste führt die Schweizer Eisenbahngesellschaften auf. Als Eisenbahngesellschaft im Sinne dieser Liste gelten Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU, eigene Strecke) und Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU, mit Zügen Strecken befahren (Sicherheitsbescheinigung erforderlich)). Bahngesellschaften, welche keine eigenen Strecken besitzen (wie Cisalpino, Hupac AG oder die ehemalige Lokoop) sind, soweit sie als EVU zugelassen sind, unter der Tabelle separat aufgeführt. Nicht aufgeführt sind in der Regel auch die Betreiber von Anschlussgleisen (Unternehmen mit Schienenanschluss für den Güterverkehr). Die Listen beinhalten die Namen der Eisenbahn- und Trambahngesellschaften nach der offiziellen Schreibweise, das heisst, primär nach der Schreibweise des Schweizerischen Handelsregister. Dabei gilt zu berücksichtigen, dass im Schweizerischen Handelsregister die Namen vielfach nur in einer Sprache eingetragen sind, der entsprechenden Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rätoromanisch), in der die Gesellschaft ihren Sitz hat. Der entsprechende Name korrespondiert fast ausnahmslos mit den Einträgen in den Listen des Bundesamt für Verkehr (BAV), die die von den Eisenbahn- und Trambahngesellschaften vorgeschlagenen Namen und dazugehörenden Abkürzungen genehmigen. Diese offizielle Abkürzung besteht aus maximal sechs Buchstaben. Neben den Gesellschaften mit Strecken und/oder eigenen (oder angemieteten) Triebfahrzeugen gibt es noch einige reine Wagenhalter, wie z.B die wascosa, oder sogenannte Operateure Kombiverkehr, wie z. B. ICF. Diese besitzen nur Eisenbahnwagen, sind eigentlich keine Verkehrsgesellschaften im engeren Sinn und dürfen auch nicht selber Züge fahren, weil sie keine Sicherheitsbescheinigung besitzen. Sie gelten nicht als eigentliche Eisenbahnunternehmen und sind deshalb in diesen Listen nicht aufgeführt. (de)
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  • Liste der Schweizer Eisenbahngesellschaften (de)
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