Es besteht die Möglichkeit, um den Park eine Pufferzone (otulina) zu errichten. Für die Ausweisung des Schutzgebietes, die Ernennung eines Direktors und die Genehmigung eines 20-jährigen Schutzplans ist der Wojwode zuständig. Erstreckt sich der Park über mehrere Woiwodschaften, benennt der Umweltminister den Direktor. Derzeit gibt es über 120 Landschaftsschutzparks in Polen. In der vom UNEP World Conservation Monitoring Centre zuletzt 2003 erstellten UN List of Protected Areas werden die Landschaftsschutzparks als IUCN-Kategorie V Geschützte Landschaft aufgeführt.

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  • Es besteht die Möglichkeit, um den Park eine Pufferzone (otulina) zu errichten. Für die Ausweisung des Schutzgebietes, die Ernennung eines Direktors und die Genehmigung eines 20-jährigen Schutzplans ist der Wojwode zuständig. Erstreckt sich der Park über mehrere Woiwodschaften, benennt der Umweltminister den Direktor. Derzeit gibt es über 120 Landschaftsschutzparks in Polen. In der vom UNEP World Conservation Monitoring Centre zuletzt 2003 erstellten UN List of Protected Areas werden die Landschaftsschutzparks als IUCN-Kategorie V Geschützte Landschaft aufgeführt. (de)
  • Es besteht die Möglichkeit, um den Park eine Pufferzone (otulina) zu errichten. Für die Ausweisung des Schutzgebietes, die Ernennung eines Direktors und die Genehmigung eines 20-jährigen Schutzplans ist der Wojwode zuständig. Erstreckt sich der Park über mehrere Woiwodschaften, benennt der Umweltminister den Direktor. Derzeit gibt es über 120 Landschaftsschutzparks in Polen. In der vom UNEP World Conservation Monitoring Centre zuletzt 2003 erstellten UN List of Protected Areas werden die Landschaftsschutzparks als IUCN-Kategorie V Geschützte Landschaft aufgeführt. (de)
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  • Es besteht die Möglichkeit, um den Park eine Pufferzone (otulina) zu errichten. Für die Ausweisung des Schutzgebietes, die Ernennung eines Direktors und die Genehmigung eines 20-jährigen Schutzplans ist der Wojwode zuständig. Erstreckt sich der Park über mehrere Woiwodschaften, benennt der Umweltminister den Direktor. Derzeit gibt es über 120 Landschaftsschutzparks in Polen. In der vom UNEP World Conservation Monitoring Centre zuletzt 2003 erstellten UN List of Protected Areas werden die Landschaftsschutzparks als IUCN-Kategorie V Geschützte Landschaft aufgeführt. (de)
  • Es besteht die Möglichkeit, um den Park eine Pufferzone (otulina) zu errichten. Für die Ausweisung des Schutzgebietes, die Ernennung eines Direktors und die Genehmigung eines 20-jährigen Schutzplans ist der Wojwode zuständig. Erstreckt sich der Park über mehrere Woiwodschaften, benennt der Umweltminister den Direktor. Derzeit gibt es über 120 Landschaftsschutzparks in Polen. In der vom UNEP World Conservation Monitoring Centre zuletzt 2003 erstellten UN List of Protected Areas werden die Landschaftsschutzparks als IUCN-Kategorie V Geschützte Landschaft aufgeführt. (de)
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  • Liste der Landschaftsschutzparks in Polen (de)
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