Das Glatzer Land wurde Anfang des 12. Jahrhunderts als „Provincia Kladsko“, 1290 als „Terra Glacensis“, 1344 als „Distrikt“, 1348 als „Glacense dominium“ und 1378 als „Glatzer Land“ bezeichnet. Es nahm von Anfang an eine Sonderstellung im böhmischen Staatsverband ein. Bereits für das Jahr 1169 ist ein Burggraf von Glatz belegt, der als Statthalter des böhmischen Königs auf der Burg in Glatz residierte. 1459 wurde das Glatzer Land durch den böhmischen König Georg von Podiebrad 1459 zur Grafschaft Glatz erhoben, deren Gebiet 1477 um die Herrschaft Hummel vergrößert wurde.

Property Value
dbo:abstract
  • Das Glatzer Land wurde Anfang des 12. Jahrhunderts als „Provincia Kladsko“, 1290 als „Terra Glacensis“, 1344 als „Distrikt“, 1348 als „Glacense dominium“ und 1378 als „Glatzer Land“ bezeichnet. Es nahm von Anfang an eine Sonderstellung im böhmischen Staatsverband ein. Bereits für das Jahr 1169 ist ein Burggraf von Glatz belegt, der als Statthalter des böhmischen Königs auf der Burg in Glatz residierte. 1459 wurde das Glatzer Land durch den böhmischen König Georg von Podiebrad 1459 zur Grafschaft Glatz erhoben, deren Gebiet 1477 um die Herrschaft Hummel vergrößert wurde. Der Glatzer Landeshauptmann wurde vom böhmischen König eingesetzt. Er stand dem Königlichen Amt vor und rief mit königlicher Genehmigung den Glatzer Landtag ein. Dieser setzte sich aus den Landständen zusammen. Das waren: 1. die Ritter, 2. der Klerus und 3. - als Glatzer Besonderheit – die Freirichter. Nach der Schlacht am Weißen Berg verloren die Letztgenannten ihre Ständeeigenschaft an die Immediat-Städte. Nach dem Übergang an Preußen wurde die Landeshauptmannschaft 1742 aufgelöst. Die Funktion des Landeshauptmann wurde aufgehoben und durch die Position eines Landrats ersetzt. Mit der 1818 verfügten administrativen Gebietsaufteilung bildete die Grafschaft kein eigenes Territorium mehr und wurde der Provinz Schlesien unterstellt. (de)
  • Das Glatzer Land wurde Anfang des 12. Jahrhunderts als „Provincia Kladsko“, 1290 als „Terra Glacensis“, 1344 als „Distrikt“, 1348 als „Glacense dominium“ und 1378 als „Glatzer Land“ bezeichnet. Es nahm von Anfang an eine Sonderstellung im böhmischen Staatsverband ein. Bereits für das Jahr 1169 ist ein Burggraf von Glatz belegt, der als Statthalter des böhmischen Königs auf der Burg in Glatz residierte. 1459 wurde das Glatzer Land durch den böhmischen König Georg von Podiebrad 1459 zur Grafschaft Glatz erhoben, deren Gebiet 1477 um die Herrschaft Hummel vergrößert wurde. Der Glatzer Landeshauptmann wurde vom böhmischen König eingesetzt. Er stand dem Königlichen Amt vor und rief mit königlicher Genehmigung den Glatzer Landtag ein. Dieser setzte sich aus den Landständen zusammen. Das waren: 1. die Ritter, 2. der Klerus und 3. - als Glatzer Besonderheit – die Freirichter. Nach der Schlacht am Weißen Berg verloren die Letztgenannten ihre Ständeeigenschaft an die Immediat-Städte. Nach dem Übergang an Preußen wurde die Landeshauptmannschaft 1742 aufgelöst. Die Funktion des Landeshauptmann wurde aufgehoben und durch die Position eines Landrats ersetzt. Mit der 1818 verfügten administrativen Gebietsaufteilung bildete die Grafschaft kein eigenes Territorium mehr und wurde der Provinz Schlesien unterstellt. (de)
dbo:wikiPageID
  • 3106951 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 158905188 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Das Glatzer Land wurde Anfang des 12. Jahrhunderts als „Provincia Kladsko“, 1290 als „Terra Glacensis“, 1344 als „Distrikt“, 1348 als „Glacense dominium“ und 1378 als „Glatzer Land“ bezeichnet. Es nahm von Anfang an eine Sonderstellung im böhmischen Staatsverband ein. Bereits für das Jahr 1169 ist ein Burggraf von Glatz belegt, der als Statthalter des böhmischen Königs auf der Burg in Glatz residierte. 1459 wurde das Glatzer Land durch den böhmischen König Georg von Podiebrad 1459 zur Grafschaft Glatz erhoben, deren Gebiet 1477 um die Herrschaft Hummel vergrößert wurde. (de)
  • Das Glatzer Land wurde Anfang des 12. Jahrhunderts als „Provincia Kladsko“, 1290 als „Terra Glacensis“, 1344 als „Distrikt“, 1348 als „Glacense dominium“ und 1378 als „Glatzer Land“ bezeichnet. Es nahm von Anfang an eine Sonderstellung im böhmischen Staatsverband ein. Bereits für das Jahr 1169 ist ein Burggraf von Glatz belegt, der als Statthalter des böhmischen Königs auf der Burg in Glatz residierte. 1459 wurde das Glatzer Land durch den böhmischen König Georg von Podiebrad 1459 zur Grafschaft Glatz erhoben, deren Gebiet 1477 um die Herrschaft Hummel vergrößert wurde. (de)
rdfs:label
  • Liste der Landeshauptleute der Grafschaft Glatz (de)
  • Liste der Landeshauptleute der Grafschaft Glatz (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is foaf:primaryTopic of