Seit 1838 verleiht die Stadt Braunschweig die Ehrenbürgerwürde. Zunächst wurden damit Kaufleute und Fabrikanten geehrt, die ihre Waren mindestens einhundert Mal auf einer der Braunschweiger Messen angeboten hatten. Im Laufe der Jahrzehnte änderten sich diese Voraussetzungen mehr zu allgemeineren Verdiensten um die Stadt. Seit 1972 werden verstorbene Ehrenbürger vom 70. bis zum 100. Geburtstag alle fünf Jahre sowie anlässlich ihres zehnten und 25. Todestages mit einer Kranzniederlegung durch die Stadt Braunschweig geehrt.

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  • Seit 1838 verleiht die Stadt Braunschweig die Ehrenbürgerwürde. Zunächst wurden damit Kaufleute und Fabrikanten geehrt, die ihre Waren mindestens einhundert Mal auf einer der Braunschweiger Messen angeboten hatten. Im Laufe der Jahrzehnte änderten sich diese Voraussetzungen mehr zu allgemeineren Verdiensten um die Stadt. Seit 1972 werden verstorbene Ehrenbürger vom 70. bis zum 100. Geburtstag alle fünf Jahre sowie anlässlich ihres zehnten und 25. Todestages mit einer Kranzniederlegung durch die Stadt Braunschweig geehrt. (de)
  • Seit 1838 verleiht die Stadt Braunschweig die Ehrenbürgerwürde. Zunächst wurden damit Kaufleute und Fabrikanten geehrt, die ihre Waren mindestens einhundert Mal auf einer der Braunschweiger Messen angeboten hatten. Im Laufe der Jahrzehnte änderten sich diese Voraussetzungen mehr zu allgemeineren Verdiensten um die Stadt. Seit 1972 werden verstorbene Ehrenbürger vom 70. bis zum 100. Geburtstag alle fünf Jahre sowie anlässlich ihres zehnten und 25. Todestages mit einer Kranzniederlegung durch die Stadt Braunschweig geehrt. (de)
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  • Seit 1838 verleiht die Stadt Braunschweig die Ehrenbürgerwürde. Zunächst wurden damit Kaufleute und Fabrikanten geehrt, die ihre Waren mindestens einhundert Mal auf einer der Braunschweiger Messen angeboten hatten. Im Laufe der Jahrzehnte änderten sich diese Voraussetzungen mehr zu allgemeineren Verdiensten um die Stadt. Seit 1972 werden verstorbene Ehrenbürger vom 70. bis zum 100. Geburtstag alle fünf Jahre sowie anlässlich ihres zehnten und 25. Todestages mit einer Kranzniederlegung durch die Stadt Braunschweig geehrt. (de)
  • Seit 1838 verleiht die Stadt Braunschweig die Ehrenbürgerwürde. Zunächst wurden damit Kaufleute und Fabrikanten geehrt, die ihre Waren mindestens einhundert Mal auf einer der Braunschweiger Messen angeboten hatten. Im Laufe der Jahrzehnte änderten sich diese Voraussetzungen mehr zu allgemeineren Verdiensten um die Stadt. Seit 1972 werden verstorbene Ehrenbürger vom 70. bis zum 100. Geburtstag alle fünf Jahre sowie anlässlich ihres zehnten und 25. Todestages mit einer Kranzniederlegung durch die Stadt Braunschweig geehrt. (de)
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  • Liste der Ehrenbürger von Braunschweig (de)
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