Ein Lieferschein (auch Warenbegleitschein) ist ein Dokument, das über gelieferte Waren Auskunft gibt. Es begleitet generell die Ware. Normalerweise stimmen die dokumentierten Waren sowohl mit dem tatsächlichen Wareneingang als auch mit den auf der Rechnung abgerechneten Zugängen überein. Lieferscheine enthalten zum Beispiel die Stückzahl, das Gewicht und das Lieferdatum. Zudem ist ein Lieferschein eine Urkunde. In Deutschland muss er bei Kaufleuten gemäß § 147 AO sechs Jahre lang aufbewahrt werden. Im Falle einer Mischung zwischen Rechnung und Lieferschein auf einem Dokument greift die höhere Aufbewahrungsfrist der Rechnung von zehn Jahren.

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  • Ein Lieferschein (auch Warenbegleitschein) ist ein Dokument, das über gelieferte Waren Auskunft gibt. Es begleitet generell die Ware. Normalerweise stimmen die dokumentierten Waren sowohl mit dem tatsächlichen Wareneingang als auch mit den auf der Rechnung abgerechneten Zugängen überein. Lieferscheine enthalten zum Beispiel die Stückzahl, das Gewicht und das Lieferdatum. Zudem ist ein Lieferschein eine Urkunde. In Deutschland muss er bei Kaufleuten gemäß § 147 AO sechs Jahre lang aufbewahrt werden. Im Falle einer Mischung zwischen Rechnung und Lieferschein auf einem Dokument greift die höhere Aufbewahrungsfrist der Rechnung von zehn Jahren. Für die Erteilung von Lieferscheinen gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Es besteht eine Verpflichtung zur zeitnahen Rechnungsstellung, jedoch keine, dem Empfänger der Ware auch einen Lieferschein zu erteilen. Wenn ein Lieferschein erstellt wird, muss er in Deutschland die Mindestanforderungen an Geschäftsbriefe erfüllen. Diese unterscheiden sich im Detail je nach Gesellschaftsform. So hat beispielsweise eine GmbH in Deutschland folgende Angaben zu machen: Vollständiger Firmenname in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen Wortlaut; Rechtsform der Gesellschaft; Sitz der Gesellschaft; Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist; alle Geschäftsführer und - sofern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat gebildet und dieser einen Vorsitzenden hat - der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen. Der Lieferschein in Papierform begleitet generell die Ware, im Gegensatz zur Rechnung, die auch getrennt von der Ware als Brief transportiert werden kann. In vielen Branchen setzt sich im Versand zwischen Unternehmen der elektronische Lieferschein durch. Vorreiter dieser Art von Belegen ist die Automobilindustrie, wo das schon seit Jahren so gehandhabt wird. Beim elektronischen Lieferschein werden die Daten bereits unmittelbar nach dem Versand der Ware nach einem genau vereinbarten Ablaufmuster per elektronischem Datenaustausch direkt an den Empfänger übermittelt, so dass dieser bereits im Voraus informiert wird, welche Waren genau geliefert werden. (de)
  • Ein Lieferschein (auch Warenbegleitschein) ist ein Dokument, das über gelieferte Waren Auskunft gibt. Es begleitet generell die Ware. Normalerweise stimmen die dokumentierten Waren sowohl mit dem tatsächlichen Wareneingang als auch mit den auf der Rechnung abgerechneten Zugängen überein. Lieferscheine enthalten zum Beispiel die Stückzahl, das Gewicht und das Lieferdatum. Zudem ist ein Lieferschein eine Urkunde. In Deutschland muss er bei Kaufleuten gemäß § 147 AO sechs Jahre lang aufbewahrt werden. Im Falle einer Mischung zwischen Rechnung und Lieferschein auf einem Dokument greift die höhere Aufbewahrungsfrist der Rechnung von zehn Jahren. Für die Erteilung von Lieferscheinen gibt es keine gesetzlichen Vorgaben. Es besteht eine Verpflichtung zur zeitnahen Rechnungsstellung, jedoch keine, dem Empfänger der Ware auch einen Lieferschein zu erteilen. Wenn ein Lieferschein erstellt wird, muss er in Deutschland die Mindestanforderungen an Geschäftsbriefe erfüllen. Diese unterscheiden sich im Detail je nach Gesellschaftsform. So hat beispielsweise eine GmbH in Deutschland folgende Angaben zu machen: Vollständiger Firmenname in Übereinstimmung mit dem im Handelsregister eingetragenen Wortlaut; Rechtsform der Gesellschaft; Sitz der Gesellschaft; Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist; alle Geschäftsführer und - sofern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat gebildet und dieser einen Vorsitzenden hat - der Vorsitzende des Aufsichtsrates mit Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen. Der Lieferschein in Papierform begleitet generell die Ware, im Gegensatz zur Rechnung, die auch getrennt von der Ware als Brief transportiert werden kann. In vielen Branchen setzt sich im Versand zwischen Unternehmen der elektronische Lieferschein durch. Vorreiter dieser Art von Belegen ist die Automobilindustrie, wo das schon seit Jahren so gehandhabt wird. Beim elektronischen Lieferschein werden die Daten bereits unmittelbar nach dem Versand der Ware nach einem genau vereinbarten Ablaufmuster per elektronischem Datenaustausch direkt an den Empfänger übermittelt, so dass dieser bereits im Voraus informiert wird, welche Waren genau geliefert werden. (de)
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  • Ein Lieferschein (auch Warenbegleitschein) ist ein Dokument, das über gelieferte Waren Auskunft gibt. Es begleitet generell die Ware. Normalerweise stimmen die dokumentierten Waren sowohl mit dem tatsächlichen Wareneingang als auch mit den auf der Rechnung abgerechneten Zugängen überein. Lieferscheine enthalten zum Beispiel die Stückzahl, das Gewicht und das Lieferdatum. Zudem ist ein Lieferschein eine Urkunde. In Deutschland muss er bei Kaufleuten gemäß § 147 AO sechs Jahre lang aufbewahrt werden. Im Falle einer Mischung zwischen Rechnung und Lieferschein auf einem Dokument greift die höhere Aufbewahrungsfrist der Rechnung von zehn Jahren. (de)
  • Ein Lieferschein (auch Warenbegleitschein) ist ein Dokument, das über gelieferte Waren Auskunft gibt. Es begleitet generell die Ware. Normalerweise stimmen die dokumentierten Waren sowohl mit dem tatsächlichen Wareneingang als auch mit den auf der Rechnung abgerechneten Zugängen überein. Lieferscheine enthalten zum Beispiel die Stückzahl, das Gewicht und das Lieferdatum. Zudem ist ein Lieferschein eine Urkunde. In Deutschland muss er bei Kaufleuten gemäß § 147 AO sechs Jahre lang aufbewahrt werden. Im Falle einer Mischung zwischen Rechnung und Lieferschein auf einem Dokument greift die höhere Aufbewahrungsfrist der Rechnung von zehn Jahren. (de)
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