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- Lex posterior derogat legi priori (lat.: „Das jüngere Gesetz hebt das ältere Gesetz auf“) ist in der Rechtswissenschaft ein allgemeiner Grundsatz, der besagt, dass ein späteres Gesetz einem früheren Gesetz derselben Rangordnung vorgeht. Er gilt i. d. R. sowohl für nationales Recht als auch für das Völkerrecht. Siehe auch: Derogation, Relationsnorm (de)
- Lex posterior derogat legi priori (lat.: „Das jüngere Gesetz hebt das ältere Gesetz auf“) ist in der Rechtswissenschaft ein allgemeiner Grundsatz, der besagt, dass ein späteres Gesetz einem früheren Gesetz derselben Rangordnung vorgeht. Er gilt i. d. R. sowohl für nationales Recht als auch für das Völkerrecht. Siehe auch: Derogation, Relationsnorm (de)
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- Lex posterior derogat legi priori (lat.: „Das jüngere Gesetz hebt das ältere Gesetz auf“) ist in der Rechtswissenschaft ein allgemeiner Grundsatz, der besagt, dass ein späteres Gesetz einem früheren Gesetz derselben Rangordnung vorgeht. Er gilt i. d. R. sowohl für nationales Recht als auch für das Völkerrecht. Siehe auch: Derogation, Relationsnorm (de)
- Lex posterior derogat legi priori (lat.: „Das jüngere Gesetz hebt das ältere Gesetz auf“) ist in der Rechtswissenschaft ein allgemeiner Grundsatz, der besagt, dass ein späteres Gesetz einem früheren Gesetz derselben Rangordnung vorgeht. Er gilt i. d. R. sowohl für nationales Recht als auch für das Völkerrecht. Siehe auch: Derogation, Relationsnorm (de)
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- Lex posterior derogat legi priori (de)
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