Die Lex Bennigsen (auch: Amendement Bennigsen) war ein Antrag im konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes. Der nationalliberale Abgeordnete Rudolf von Bennigsen brachte ihn während der Verfassungsberatungen ein. Am 22./27. März 1867 wurde der Antrag angenommen. Er änderte den Verfassungsentwurf, der damals beraten wurde.. Konkret wurde durch den Antrag der Art. 17 Satz 2 der Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 16. April 1867 eingeführt:

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  • Die Lex Bennigsen (auch: Amendement Bennigsen) war ein Antrag im konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes. Der nationalliberale Abgeordnete Rudolf von Bennigsen brachte ihn während der Verfassungsberatungen ein. Am 22./27. März 1867 wurde der Antrag angenommen. Er änderte den Verfassungsentwurf, der damals beraten wurde.. Konkret wurde durch den Antrag der Art. 17 Satz 2 der Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 16. April 1867 eingeführt: "Die Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidiums werden im Namen des Bundes erlassen und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung des Bundeskanzlers, welcher dadurch die Verantwortlichkeit übernimmt." Durch den letzten Nebensatz führte der Antrag die ministerielle Verantwortlichkeit des Bundeskanzlers ein. Eine lex im eigentlichen Sinne, ein Gesetz, war der Antrag bzw. die Änderung des Entwurfs nicht. Es war aber parlamentarische Sitte, bedeutende Regelungen nach dem Antragsteller zu benennen. (de)
  • Die Lex Bennigsen (auch: Amendement Bennigsen) war ein Antrag im konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes. Der nationalliberale Abgeordnete Rudolf von Bennigsen brachte ihn während der Verfassungsberatungen ein. Am 22./27. März 1867 wurde der Antrag angenommen. Er änderte den Verfassungsentwurf, der damals beraten wurde.. Konkret wurde durch den Antrag der Art. 17 Satz 2 der Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 16. April 1867 eingeführt: "Die Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidiums werden im Namen des Bundes erlassen und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung des Bundeskanzlers, welcher dadurch die Verantwortlichkeit übernimmt." Durch den letzten Nebensatz führte der Antrag die ministerielle Verantwortlichkeit des Bundeskanzlers ein. Eine lex im eigentlichen Sinne, ein Gesetz, war der Antrag bzw. die Änderung des Entwurfs nicht. Es war aber parlamentarische Sitte, bedeutende Regelungen nach dem Antragsteller zu benennen. (de)
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  • Die Lex Bennigsen (auch: Amendement Bennigsen) war ein Antrag im konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes. Der nationalliberale Abgeordnete Rudolf von Bennigsen brachte ihn während der Verfassungsberatungen ein. Am 22./27. März 1867 wurde der Antrag angenommen. Er änderte den Verfassungsentwurf, der damals beraten wurde.. Konkret wurde durch den Antrag der Art. 17 Satz 2 der Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 16. April 1867 eingeführt: (de)
  • Die Lex Bennigsen (auch: Amendement Bennigsen) war ein Antrag im konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes. Der nationalliberale Abgeordnete Rudolf von Bennigsen brachte ihn während der Verfassungsberatungen ein. Am 22./27. März 1867 wurde der Antrag angenommen. Er änderte den Verfassungsentwurf, der damals beraten wurde.. Konkret wurde durch den Antrag der Art. 17 Satz 2 der Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 16. April 1867 eingeführt: (de)
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  • Lex Bennigsen (de)
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