Die Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland definieren als gemeinsames Konzept des Bundes und der Länder allgemeine Entwicklungsziele für die Raumordnung in Deutschland. Sie wurden 2006 von der Ministerkonferenz für Raumordnung beschlossen und lösten den Raumordnungspolitischen Orientierungsrahmen von 1993 und den Raumordnungspolitischen Handlungsrahmen von 1995 ab. Als Aufgabe dieser Leitbilder wurde definiert: Drei Themenbereiche für die räumliche Entwicklung wurden aufgegriffen:

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  • Die Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland definieren als gemeinsames Konzept des Bundes und der Länder allgemeine Entwicklungsziele für die Raumordnung in Deutschland. Sie wurden 2006 von der Ministerkonferenz für Raumordnung beschlossen und lösten den Raumordnungspolitischen Orientierungsrahmen von 1993 und den Raumordnungspolitischen Handlungsrahmen von 1995 ab. Die Leitbilder konkretisieren die in §§ 1 und 2 des Raumordnungsgesetzes festgelegten „Leitvorstellungen und Grundsätze der Raumordnung“. Sie stellen eine Entwicklungsstrategie für Städte und Regionen mit empfehlendem Charakter dar, sind aber kein räumliches Entwicklungskonzept des Bundes und beinhalten keine planerischen Festlegungen. Als Aufgabe dieser Leitbilder wurde definiert: * Stärken von Städten und Metropolregionen als Motor von Wachstum und Innovation * Die Entwicklung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land sichern * Die Regionen bei der Bewältigung der Auswirkung des demographischen Wandels unterstützen * Stärkung des Miteinanders und der Kooperation der Regionen, von Stadt und Land, ihre Potenziale zu erkennen, zu bündeln, zu vernetzen und gemeinsam partnerschaftliche Verantwortung zu entwickeln Drei Themenbereiche für die räumliche Entwicklung wurden aufgegriffen: * Leitbild 1: „Wachstum und Innovation“: Stärkung der räumlichen/regionalen Wettbewerbsfähigkeit * Leitbild 2: „Daseinsvorsorge sichern“: Sicherung der öffentlichen Infrastrukturversorgung zur Erhaltung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen * Leitbild 3: „Ressourcen bewahren, Kulturlandschaften gestalten“: Management für räumliche Nutzungskonflikte und nachhaltige Raumentwicklung (de)
  • Die Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland definieren als gemeinsames Konzept des Bundes und der Länder allgemeine Entwicklungsziele für die Raumordnung in Deutschland. Sie wurden 2006 von der Ministerkonferenz für Raumordnung beschlossen und lösten den Raumordnungspolitischen Orientierungsrahmen von 1993 und den Raumordnungspolitischen Handlungsrahmen von 1995 ab. Die Leitbilder konkretisieren die in §§ 1 und 2 des Raumordnungsgesetzes festgelegten „Leitvorstellungen und Grundsätze der Raumordnung“. Sie stellen eine Entwicklungsstrategie für Städte und Regionen mit empfehlendem Charakter dar, sind aber kein räumliches Entwicklungskonzept des Bundes und beinhalten keine planerischen Festlegungen. Als Aufgabe dieser Leitbilder wurde definiert: * Stärken von Städten und Metropolregionen als Motor von Wachstum und Innovation * Die Entwicklung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land sichern * Die Regionen bei der Bewältigung der Auswirkung des demographischen Wandels unterstützen * Stärkung des Miteinanders und der Kooperation der Regionen, von Stadt und Land, ihre Potenziale zu erkennen, zu bündeln, zu vernetzen und gemeinsam partnerschaftliche Verantwortung zu entwickeln Drei Themenbereiche für die räumliche Entwicklung wurden aufgegriffen: * Leitbild 1: „Wachstum und Innovation“: Stärkung der räumlichen/regionalen Wettbewerbsfähigkeit * Leitbild 2: „Daseinsvorsorge sichern“: Sicherung der öffentlichen Infrastrukturversorgung zur Erhaltung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen * Leitbild 3: „Ressourcen bewahren, Kulturlandschaften gestalten“: Management für räumliche Nutzungskonflikte und nachhaltige Raumentwicklung (de)
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  • Die Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland definieren als gemeinsames Konzept des Bundes und der Länder allgemeine Entwicklungsziele für die Raumordnung in Deutschland. Sie wurden 2006 von der Ministerkonferenz für Raumordnung beschlossen und lösten den Raumordnungspolitischen Orientierungsrahmen von 1993 und den Raumordnungspolitischen Handlungsrahmen von 1995 ab. Als Aufgabe dieser Leitbilder wurde definiert: Drei Themenbereiche für die räumliche Entwicklung wurden aufgegriffen: (de)
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  • Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland (de)
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