Als Leichtlohngruppe (LLG) sind im Arbeitsrecht Lohngruppen für körperlich leichte Arbeiten definiert, die einen geringeren Lohn vorsehen als die Lohngruppen für körperlich schwere Arbeiten.

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  • Als Leichtlohngruppe (LLG) sind im Arbeitsrecht Lohngruppen für körperlich leichte Arbeiten definiert, die einen geringeren Lohn vorsehen als die Lohngruppen für körperlich schwere Arbeiten. (de)
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  • Als Leichtlohngruppe (LLG) sind im Arbeitsrecht Lohngruppen für körperlich leichte Arbeiten definiert, die einen geringeren Lohn vorsehen als die Lohngruppen für körperlich schwere Arbeiten. (de)
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  • Leichtlohngruppe (de)
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