Ein Lehrling bzw. Auszubildender ist in den deutschsprachigen Ländern (Deutschland, Österreich und der Schweiz) eine Person, die sich in einer Berufsausbildung befindet. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung zum Gesellen, Facharbeiter oder mit einer Abschlussprüfung ab. Länderspezifisch gibt es folgende Begriffe: Die umgangssprachliche Bezeichnung Stift ist in Deutschland veraltet und gilt manchmal als abwertende Bezeichnung für den Auszubildenden, ebenso wie die bis in die 1960er Jahre bekannte Bezeichnung Lehrpieps.

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  • Ein Lehrling bzw. Auszubildender ist in den deutschsprachigen Ländern (Deutschland, Österreich und der Schweiz) eine Person, die sich in einer Berufsausbildung befindet. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung zum Gesellen, Facharbeiter oder mit einer Abschlussprüfung ab. Länderspezifisch gibt es folgende Begriffe: * Deutschland: Im Berufsbildungsgesetz wird die Bezeichnung Auszubildender/Auszubildende verwendet. In der Handwerksordnung ist dagegen nach wie vor der Begriff Lehrlinge gebräuchlich, dem aber in Klammern das Wort Auszubildende angefügt wird (§§ 21 ff HwO). Umgangssprachlich spricht man auch von Azubi, Stift oder im oberdt. Raum Lehrbub/-mädchen. * Österreich: Lehrling (umgangssprachlich auch Stift oder Lehrbub/Lehrmädchen) * Schweiz: Lehrling oder Lernende Person, (veraltet Lehrtochter, umgangssprachlich auch Stift oder Lehrbub/Lehrmädchen). Die umgangssprachliche Bezeichnung Stift ist in Deutschland veraltet und gilt manchmal als abwertende Bezeichnung für den Auszubildenden, ebenso wie die bis in die 1960er Jahre bekannte Bezeichnung Lehrpieps. (de)
  • Ein Lehrling bzw. Auszubildender ist in den deutschsprachigen Ländern (Deutschland, Österreich und der Schweiz) eine Person, die sich in einer Berufsausbildung befindet. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung zum Gesellen, Facharbeiter oder mit einer Abschlussprüfung ab. Länderspezifisch gibt es folgende Begriffe: * Deutschland: Im Berufsbildungsgesetz wird die Bezeichnung Auszubildender/Auszubildende verwendet. In der Handwerksordnung ist dagegen nach wie vor der Begriff Lehrlinge gebräuchlich, dem aber in Klammern das Wort Auszubildende angefügt wird (§§ 21 ff HwO). Umgangssprachlich spricht man auch von Azubi, Stift oder im oberdt. Raum Lehrbub/-mädchen. * Österreich: Lehrling (umgangssprachlich auch Stift oder Lehrbub/Lehrmädchen) * Schweiz: Lehrling oder Lernende Person, (veraltet Lehrtochter, umgangssprachlich auch Stift oder Lehrbub/Lehrmädchen). Die umgangssprachliche Bezeichnung Stift ist in Deutschland veraltet und gilt manchmal als abwertende Bezeichnung für den Auszubildenden, ebenso wie die bis in die 1960er Jahre bekannte Bezeichnung Lehrpieps. (de)
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  • Ein Lehrling bzw. Auszubildender ist in den deutschsprachigen Ländern (Deutschland, Österreich und der Schweiz) eine Person, die sich in einer Berufsausbildung befindet. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung zum Gesellen, Facharbeiter oder mit einer Abschlussprüfung ab. Länderspezifisch gibt es folgende Begriffe: Die umgangssprachliche Bezeichnung Stift ist in Deutschland veraltet und gilt manchmal als abwertende Bezeichnung für den Auszubildenden, ebenso wie die bis in die 1960er Jahre bekannte Bezeichnung Lehrpieps. (de)
  • Ein Lehrling bzw. Auszubildender ist in den deutschsprachigen Ländern (Deutschland, Österreich und der Schweiz) eine Person, die sich in einer Berufsausbildung befindet. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung zum Gesellen, Facharbeiter oder mit einer Abschlussprüfung ab. Länderspezifisch gibt es folgende Begriffe: Die umgangssprachliche Bezeichnung Stift ist in Deutschland veraltet und gilt manchmal als abwertende Bezeichnung für den Auszubildenden, ebenso wie die bis in die 1960er Jahre bekannte Bezeichnung Lehrpieps. (de)
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