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- Die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) ist eine deutsche Verordnung zur Umsetzung von EU-Richtlinien im Arbeitsschutz. Sie wurde als Artikel 2 der „Verordnung zur Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz“ vom 4. Dezember 1996 am 10. Dezember 1996 verkündet (BGBl. I S. 1841). Die Zielsetzung besteht darin, die Gesundheitsgefahren, insbesondere Rückenerkrankungen, bei der manuellen Handhabung von Lasten zu minimieren. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Schutzmaßnahmen durchzuführen, insbesondere:
* Berücksichtigung der körperlichen Voraussetzungen der Mitarbeiter
* Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter
* Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung des Anhangs Ein geeignetes Werkzeug zur Gefährdungsbeurteilung bei der Handhabung von Lasten ist die Leitmerkmalmethode der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. (de)
- Die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) ist eine deutsche Verordnung zur Umsetzung von EU-Richtlinien im Arbeitsschutz. Sie wurde als Artikel 2 der „Verordnung zur Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz“ vom 4. Dezember 1996 am 10. Dezember 1996 verkündet (BGBl. I S. 1841). Die Zielsetzung besteht darin, die Gesundheitsgefahren, insbesondere Rückenerkrankungen, bei der manuellen Handhabung von Lasten zu minimieren. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Schutzmaßnahmen durchzuführen, insbesondere:
* Berücksichtigung der körperlichen Voraussetzungen der Mitarbeiter
* Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter
* Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung des Anhangs Ein geeignetes Werkzeug zur Gefährdungsbeurteilung bei der Handhabung von Lasten ist die Leitmerkmalmethode der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. (de)
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- Lastenhandhabungsverordnung
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- Art. 428 VO vom 31. August 2015
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- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit
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- Die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) ist eine deutsche Verordnung zur Umsetzung von EU-Richtlinien im Arbeitsschutz. Sie wurde als Artikel 2 der „Verordnung zur Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz“ vom 4. Dezember 1996 am 10. Dezember 1996 verkündet (BGBl. I S. 1841). Die Zielsetzung besteht darin, die Gesundheitsgefahren, insbesondere Rückenerkrankungen, bei der manuellen Handhabung von Lasten zu minimieren. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Schutzmaßnahmen durchzuführen, insbesondere: (de)
- Die Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV) ist eine deutsche Verordnung zur Umsetzung von EU-Richtlinien im Arbeitsschutz. Sie wurde als Artikel 2 der „Verordnung zur Umsetzung von EG-Einzelrichtlinien zur EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz“ vom 4. Dezember 1996 am 10. Dezember 1996 verkündet (BGBl. I S. 1841). Die Zielsetzung besteht darin, die Gesundheitsgefahren, insbesondere Rückenerkrankungen, bei der manuellen Handhabung von Lasten zu minimieren. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Schutzmaßnahmen durchzuführen, insbesondere: (de)
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- Lastenhandhabungsverordnung (de)
- Lastenhandhabungsverordnung (de)
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