Als Landmarschall (oder Landtagsmarschall) bezeichnete man in einigen landständischen Verfassungen den Parlamentspräsidenten, der zu Beginn des Landtags aus dessen Mitte gewählt oder vom Herrscher ernannt wurde. Nicht zu verwechseln ist dies mit dem gleichnamigen hohen Ordensamt im Deutschen Orden. Der Begriff ist seit 1383 für Livland und seit 1358 für Österreich urkundlich belegt. Landmarschälle gab es unter anderem in Mecklenburg, Schlesien, Pommern, Tirol, Niederösterreich und Galizien.

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  • Als Landmarschall (oder Landtagsmarschall) bezeichnete man in einigen landständischen Verfassungen den Parlamentspräsidenten, der zu Beginn des Landtags aus dessen Mitte gewählt oder vom Herrscher ernannt wurde. Nicht zu verwechseln ist dies mit dem gleichnamigen hohen Ordensamt im Deutschen Orden. Der Begriff ist seit 1383 für Livland und seit 1358 für Österreich urkundlich belegt. Landmarschälle gab es unter anderem in Mecklenburg, Schlesien, Pommern, Tirol, Niederösterreich und Galizien. In einigen preußischen Provinzen führten Adlige den ständischen Ehrentitel eines Erblandmarschalls. Dieser war jedoch mit keiner Amtsfunktion verbunden. Mit der Einführung der preußischen Provinziallandtage im Jahr 1823 wurde auch hier das Amt eines Landtagsmarschalls als Vorsitzender der Ständeversammlung eingeführt. Der Landtagsmarschall wurde vom König ernannt. Zwischen den Sessionen des Provinziallandtages war er Leiter eines ständigen Verwaltungsausschusses für die provinziellen Anstalten. Während der Tagungsperiode hatte der Marschall erhebliches politisches Gewicht. Er leitete den Geschäftsgang, setzte die Ausschüsse ein und bestimmte deren Mitglieder. Außerdem hatten die Marschälle das Recht, politisch unliebsame Deputierte von den Versammlungen auszuschließen. Mit der Aufhebung der Provinzialstände 1875 ist die Würde des Landtagsmarschalls abgeschafft worden. (de)
  • Als Landmarschall (oder Landtagsmarschall) bezeichnete man in einigen landständischen Verfassungen den Parlamentspräsidenten, der zu Beginn des Landtags aus dessen Mitte gewählt oder vom Herrscher ernannt wurde. Nicht zu verwechseln ist dies mit dem gleichnamigen hohen Ordensamt im Deutschen Orden. Der Begriff ist seit 1383 für Livland und seit 1358 für Österreich urkundlich belegt. Landmarschälle gab es unter anderem in Mecklenburg, Schlesien, Pommern, Tirol, Niederösterreich und Galizien. In einigen preußischen Provinzen führten Adlige den ständischen Ehrentitel eines Erblandmarschalls. Dieser war jedoch mit keiner Amtsfunktion verbunden. Mit der Einführung der preußischen Provinziallandtage im Jahr 1823 wurde auch hier das Amt eines Landtagsmarschalls als Vorsitzender der Ständeversammlung eingeführt. Der Landtagsmarschall wurde vom König ernannt. Zwischen den Sessionen des Provinziallandtages war er Leiter eines ständigen Verwaltungsausschusses für die provinziellen Anstalten. Während der Tagungsperiode hatte der Marschall erhebliches politisches Gewicht. Er leitete den Geschäftsgang, setzte die Ausschüsse ein und bestimmte deren Mitglieder. Außerdem hatten die Marschälle das Recht, politisch unliebsame Deputierte von den Versammlungen auszuschließen. Mit der Aufhebung der Provinzialstände 1875 ist die Würde des Landtagsmarschalls abgeschafft worden. (de)
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  • Als Landmarschall (oder Landtagsmarschall) bezeichnete man in einigen landständischen Verfassungen den Parlamentspräsidenten, der zu Beginn des Landtags aus dessen Mitte gewählt oder vom Herrscher ernannt wurde. Nicht zu verwechseln ist dies mit dem gleichnamigen hohen Ordensamt im Deutschen Orden. Der Begriff ist seit 1383 für Livland und seit 1358 für Österreich urkundlich belegt. Landmarschälle gab es unter anderem in Mecklenburg, Schlesien, Pommern, Tirol, Niederösterreich und Galizien. (de)
  • Als Landmarschall (oder Landtagsmarschall) bezeichnete man in einigen landständischen Verfassungen den Parlamentspräsidenten, der zu Beginn des Landtags aus dessen Mitte gewählt oder vom Herrscher ernannt wurde. Nicht zu verwechseln ist dies mit dem gleichnamigen hohen Ordensamt im Deutschen Orden. Der Begriff ist seit 1383 für Livland und seit 1358 für Österreich urkundlich belegt. Landmarschälle gab es unter anderem in Mecklenburg, Schlesien, Pommern, Tirol, Niederösterreich und Galizien. (de)
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  • Landmarschall (de)
  • Landmarschall (de)
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