Landgerichte in Bayern waren vom Spätmittelalter bis in die Neuzeit Verwaltungseinheiten der unteren Ebene mit Verwaltungs- und Justizaufgaben. Unterschieden werden die "Landgerichte vor der Säkularisation" und danach die „Landgerichte älterer Ordnung“ bis zu deren Auflösung 1862. Die Trennung der administrativen und juristischen Aufgaben ließ die Bezirksämter und Amtsgerichte entstehen. Man verstand unter "Landgericht" sowohl die Behörde im administrativen Sinn als auch den Gerichtsbezirk (Sprengel) im geographischen Sinn.Das heutige Landgericht ist im Gerichtsaufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland das Gericht zwischen Amts- und Oberlandesgericht.

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  • Landgerichte in Bayern waren vom Spätmittelalter bis in die Neuzeit Verwaltungseinheiten der unteren Ebene mit Verwaltungs- und Justizaufgaben. Unterschieden werden die "Landgerichte vor der Säkularisation" und danach die „Landgerichte älterer Ordnung“ bis zu deren Auflösung 1862. Die Trennung der administrativen und juristischen Aufgaben ließ die Bezirksämter und Amtsgerichte entstehen. Man verstand unter "Landgericht" sowohl die Behörde im administrativen Sinn als auch den Gerichtsbezirk (Sprengel) im geographischen Sinn.Das heutige Landgericht ist im Gerichtsaufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland das Gericht zwischen Amts- und Oberlandesgericht. (de)
  • Landgerichte in Bayern waren vom Spätmittelalter bis in die Neuzeit Verwaltungseinheiten der unteren Ebene mit Verwaltungs- und Justizaufgaben. Unterschieden werden die "Landgerichte vor der Säkularisation" und danach die „Landgerichte älterer Ordnung“ bis zu deren Auflösung 1862. Die Trennung der administrativen und juristischen Aufgaben ließ die Bezirksämter und Amtsgerichte entstehen. Man verstand unter "Landgericht" sowohl die Behörde im administrativen Sinn als auch den Gerichtsbezirk (Sprengel) im geographischen Sinn.Das heutige Landgericht ist im Gerichtsaufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland das Gericht zwischen Amts- und Oberlandesgericht. (de)
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  • Landgerichte in Bayern waren vom Spätmittelalter bis in die Neuzeit Verwaltungseinheiten der unteren Ebene mit Verwaltungs- und Justizaufgaben. Unterschieden werden die "Landgerichte vor der Säkularisation" und danach die „Landgerichte älterer Ordnung“ bis zu deren Auflösung 1862. Die Trennung der administrativen und juristischen Aufgaben ließ die Bezirksämter und Amtsgerichte entstehen. Man verstand unter "Landgericht" sowohl die Behörde im administrativen Sinn als auch den Gerichtsbezirk (Sprengel) im geographischen Sinn.Das heutige Landgericht ist im Gerichtsaufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland das Gericht zwischen Amts- und Oberlandesgericht. (de)
  • Landgerichte in Bayern waren vom Spätmittelalter bis in die Neuzeit Verwaltungseinheiten der unteren Ebene mit Verwaltungs- und Justizaufgaben. Unterschieden werden die "Landgerichte vor der Säkularisation" und danach die „Landgerichte älterer Ordnung“ bis zu deren Auflösung 1862. Die Trennung der administrativen und juristischen Aufgaben ließ die Bezirksämter und Amtsgerichte entstehen. Man verstand unter "Landgericht" sowohl die Behörde im administrativen Sinn als auch den Gerichtsbezirk (Sprengel) im geographischen Sinn.Das heutige Landgericht ist im Gerichtsaufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland das Gericht zwischen Amts- und Oberlandesgericht. (de)
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  • Landgericht (Bayerische Verwaltungseinheit) (de)
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