Die Landesschülervertretungen auch LandesschülerInnenvertretungen (LSV) stellen meist Zusammenschlüsse einzelner Schülervertretungen aus einem Bundesland dar. Dabei ist die Benennung „Landesschülervertretung“ ein allgemeingültiger Begriff; der tatsächliche Name des jeweiligen Verbands kann je nach Bundesland anders lauten. (zum Beispiel schülerInnenkammer hamburg oder Landesschülerausschuss Berlin) Eine Interessenvertretung oberhalb der Landesschülervertretung erfolgte durch die Bundesschülerkonferenz (BSK), in der jedoch nicht alle Länder beteiligt sind.

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  • Die Landesschülervertretungen auch LandesschülerInnenvertretungen (LSV) stellen meist Zusammenschlüsse einzelner Schülervertretungen aus einem Bundesland dar. Dabei ist die Benennung „Landesschülervertretung“ ein allgemeingültiger Begriff; der tatsächliche Name des jeweiligen Verbands kann je nach Bundesland anders lauten. (zum Beispiel schülerInnenkammer hamburg oder Landesschülerausschuss Berlin) Zwei der Hauptaufgaben der Landesschülervertretungen sind regelmäßig die Organisation der Zusammenarbeit von regionalen Zusammenschlüssen der Schülervertretungen (den Bezirksschülervertretungen oder Kreisschülervertretungen oder anderen ähnlichen Strukturen Regionaler Ebene) und die Interessenvertretung von Schülern gegenüber dem jeweiligen Schul- oder Bildungsministerium (Kultusministerium), den im Landtag vertretenen Parteien und anderen Organisationen. Momentan gibt es in allen 16 Bundesländern Landesschülervertretungen. Als letztes Bundesland wurde 2007 in Bayern eine offizielle, gesetzliche Interessenvertretung etabliert, nachdem es 25 Jahre lang einen eingetragenen Verein als Zusammenschluss der Bezirksschülersprecher gegeben hatte. Eine Interessenvertretung oberhalb der Landesschülervertretung erfolgte durch die Bundesschülerkonferenz (BSK), in der jedoch nicht alle Länder beteiligt sind. Je nach Bundesland variiert auch die Struktur. Dennoch findet sich stets ein höchstes beschlussfassendes Gremium, das die Positionen der LSV zu bildungspolitischen Themen festlegt.Es kann – mit Abweichungen – zudem von folgendem Organisationsschema ausgegangen werden: (de)
  • Die Landesschülervertretungen auch LandesschülerInnenvertretungen (LSV) stellen meist Zusammenschlüsse einzelner Schülervertretungen aus einem Bundesland dar. Dabei ist die Benennung „Landesschülervertretung“ ein allgemeingültiger Begriff; der tatsächliche Name des jeweiligen Verbands kann je nach Bundesland anders lauten. (zum Beispiel schülerInnenkammer hamburg oder Landesschülerausschuss Berlin) Zwei der Hauptaufgaben der Landesschülervertretungen sind regelmäßig die Organisation der Zusammenarbeit von regionalen Zusammenschlüssen der Schülervertretungen (den Bezirksschülervertretungen oder Kreisschülervertretungen oder anderen ähnlichen Strukturen Regionaler Ebene) und die Interessenvertretung von Schülern gegenüber dem jeweiligen Schul- oder Bildungsministerium (Kultusministerium), den im Landtag vertretenen Parteien und anderen Organisationen. Momentan gibt es in allen 16 Bundesländern Landesschülervertretungen. Als letztes Bundesland wurde 2007 in Bayern eine offizielle, gesetzliche Interessenvertretung etabliert, nachdem es 25 Jahre lang einen eingetragenen Verein als Zusammenschluss der Bezirksschülersprecher gegeben hatte. Eine Interessenvertretung oberhalb der Landesschülervertretung erfolgte durch die Bundesschülerkonferenz (BSK), in der jedoch nicht alle Länder beteiligt sind. Je nach Bundesland variiert auch die Struktur. Dennoch findet sich stets ein höchstes beschlussfassendes Gremium, das die Positionen der LSV zu bildungspolitischen Themen festlegt.Es kann – mit Abweichungen – zudem von folgendem Organisationsschema ausgegangen werden: (de)
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  • Die Landesschülervertretungen auch LandesschülerInnenvertretungen (LSV) stellen meist Zusammenschlüsse einzelner Schülervertretungen aus einem Bundesland dar. Dabei ist die Benennung „Landesschülervertretung“ ein allgemeingültiger Begriff; der tatsächliche Name des jeweiligen Verbands kann je nach Bundesland anders lauten. (zum Beispiel schülerInnenkammer hamburg oder Landesschülerausschuss Berlin) Eine Interessenvertretung oberhalb der Landesschülervertretung erfolgte durch die Bundesschülerkonferenz (BSK), in der jedoch nicht alle Länder beteiligt sind. (de)
  • Die Landesschülervertretungen auch LandesschülerInnenvertretungen (LSV) stellen meist Zusammenschlüsse einzelner Schülervertretungen aus einem Bundesland dar. Dabei ist die Benennung „Landesschülervertretung“ ein allgemeingültiger Begriff; der tatsächliche Name des jeweiligen Verbands kann je nach Bundesland anders lauten. (zum Beispiel schülerInnenkammer hamburg oder Landesschülerausschuss Berlin) Eine Interessenvertretung oberhalb der Landesschülervertretung erfolgte durch die Bundesschülerkonferenz (BSK), in der jedoch nicht alle Länder beteiligt sind. (de)
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  • Landesschülervertretung (Deutschland) (de)
  • Landesschülervertretung (Deutschland) (de)
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