Als Landeskrankenhaus oder Bezirkskrankenhaus bezeichnet man öffentlich-rechtliche Krankenhäuser, deren Träger in Deutschland die Bundesländer oder die Regierungsbezirke sind. Abkürzungen sind „LKH“, „PLK“ oder „des Landes“.

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  • Als Landeskrankenhaus oder Bezirkskrankenhaus bezeichnet man öffentlich-rechtliche Krankenhäuser, deren Träger in Deutschland die Bundesländer oder die Regierungsbezirke sind. Abkürzungen sind „LKH“, „PLK“ oder „des Landes“. (de)
  • Als Landeskrankenhaus oder Bezirkskrankenhaus bezeichnet man öffentlich-rechtliche Krankenhäuser, deren Träger in Deutschland die Bundesländer oder die Regierungsbezirke sind. Abkürzungen sind „LKH“, „PLK“ oder „des Landes“. (de)
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  • Als Landeskrankenhaus oder Bezirkskrankenhaus bezeichnet man öffentlich-rechtliche Krankenhäuser, deren Träger in Deutschland die Bundesländer oder die Regierungsbezirke sind. Abkürzungen sind „LKH“, „PLK“ oder „des Landes“. (de)
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  • Landeskrankenhaus (Deutschland) (de)
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