Die Künstlersozialabgabe dient der Finanzierung der Künstlersozialversicherung. Die Künstlersozialversicherung wird zu 50 % durch Beiträge der Versicherten, zu 20 % durch einen Zuschuss des Bundes und zu 30 % durch die Künstlersozialabgabe finanziert. Die Abgabe ist von allen Unternehmen mit Sitz in Deutschland abzuführen, die nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen. Sie wird auf alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler oder Publizisten gezahlten Entgelte in Form eines jährlich neu festgelegten Prozentsatzes erhoben. Für 2016 beträgt der Abgabesatz 5,2 %. Für den Einzug der Abgabe ist die Künstlersozialkasse mit Sitz in Wilhelmshaven zuständig.

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  • Die Künstlersozialabgabe dient der Finanzierung der Künstlersozialversicherung. Die Künstlersozialversicherung wird zu 50 % durch Beiträge der Versicherten, zu 20 % durch einen Zuschuss des Bundes und zu 30 % durch die Künstlersozialabgabe finanziert. Die Abgabe ist von allen Unternehmen mit Sitz in Deutschland abzuführen, die nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen. Sie wird auf alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler oder Publizisten gezahlten Entgelte in Form eines jährlich neu festgelegten Prozentsatzes erhoben. Für 2016 beträgt der Abgabesatz 5,2 %. Für den Einzug der Abgabe ist die Künstlersozialkasse mit Sitz in Wilhelmshaven zuständig. (de)
  • Die Künstlersozialabgabe dient der Finanzierung der Künstlersozialversicherung. Die Künstlersozialversicherung wird zu 50 % durch Beiträge der Versicherten, zu 20 % durch einen Zuschuss des Bundes und zu 30 % durch die Künstlersozialabgabe finanziert. Die Abgabe ist von allen Unternehmen mit Sitz in Deutschland abzuführen, die nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen. Sie wird auf alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler oder Publizisten gezahlten Entgelte in Form eines jährlich neu festgelegten Prozentsatzes erhoben. Für 2016 beträgt der Abgabesatz 5,2 %. Für den Einzug der Abgabe ist die Künstlersozialkasse mit Sitz in Wilhelmshaven zuständig. (de)
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  • Die Künstlersozialabgabe dient der Finanzierung der Künstlersozialversicherung. Die Künstlersozialversicherung wird zu 50 % durch Beiträge der Versicherten, zu 20 % durch einen Zuschuss des Bundes und zu 30 % durch die Künstlersozialabgabe finanziert. Die Abgabe ist von allen Unternehmen mit Sitz in Deutschland abzuführen, die nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen. Sie wird auf alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler oder Publizisten gezahlten Entgelte in Form eines jährlich neu festgelegten Prozentsatzes erhoben. Für 2016 beträgt der Abgabesatz 5,2 %. Für den Einzug der Abgabe ist die Künstlersozialkasse mit Sitz in Wilhelmshaven zuständig. (de)
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